Illegales Glücksspiel: Elf Betriebe geschlossen

Das Land Vorarlberg setzt weiter auf eine konsequente Bekämpfung des illegalen Glücksspiels. So wurden in den vergangenen eineinhalb Monaten rund 40 Lokale überprüft, elf geschlossen und 120 Geräte beschlagnahmt.

Die Schwerpunkt-Kontrollen der vergangenen Monate wurden in den Bezirken Bludenz und Bregenz durchgeführt. Zusätzlich zu den elf Betriebsschließungen wurde von den Behörden auch eine gewerberechtliche Schließung veranlasst, und 19 Betriebsschließungen wurden angedroht. Insgesamt 65 Glücksspielgeräte wurden zerstört, resümiert Sicherheitslandesrat Erich Schwärzler (ÖVP).

Weiters wurden von den Eigentümern der Lokale einige Miet- bzw. Pachtverträge gekündigt und in einem Fall sogar eine Räumungsklage eingereicht. Bei den Kontrollen konnten außerdem diverse Übertretungen nach dem Baugesetz, dem Wettgesetz, der Gewerbeordnung und dem Fremdenrecht festgestellt werden. Auch die Finanzpolizei stellte steuerliche, ordnungspolitische und glückspielrechtliche Übertretungen fest, so Schwärzler. Etliche Verwaltungsstrafverfahren wurden eingeleitet.

Organisierte Kriminalität und Illegalität

Aus Sicht von Politik und Polizei haben sich die Kontrollen bewährt. Weitere Kontrollen in nächster Zeit seien deshalb durchaus möglich, sagt Landeshauptmann Markus Wallner. Bei den Formen des illegalen Glückspiels in Vorarlberg handle es sich oft um organisierte Kriminalität mit all ihren Begleiterscheinungen, sagt Landespolizei-Direktor Hans-Peter Ludescher. Insbesondere das Automaten-Glückspiel fördert das Abgleiten von Betreibern, Randbeteiligten und Spielern in die Illegalität und Kriminalität.

Um dem illegalen Glücksspiel endgültig einen Riegel vorzuschieben, setzt die Landesregierung auf das verschärfte Wettgesetz. Wird dieses vom Landtag abgesegnet, dann gebe es noch mehr Möglichkeiten, um gegen verbotene Wettlokale noch wirksamer vorzugehen, sagt Landeshauptmann Wallner. So sind etwa verschärfte Bewilligungsvoraussetzungen vorgesehen. Künftig muss überprüft werden, ob einer Bewilligung öffentliche Interessen, insbesondere Sicherheitsinteressen, entgegenstehen und ob unzumutbare Belästigungen von Personen, die im Umkreis von 50 Meter rund um die jeweilige Betriebsstätte wohnen oder dort regelmäßig verkehren, zu erwarten sind, erklärt Wallner.

Eigentümer verstärkt in der Pflicht

Konkretisiert werden im Gesetzesentwurf auch die Pflichten des Wettunternehmers und die Rechte der Behörde bei Kontrollen. So kann die Behörde künftig etwa in sämtliche erforderlichen Unterlagen Einblick nehmen. Ebenso erhält die Behörde künftig das Recht, sich bei Bedarf unter Anwendung von Zwang Zutritt zu verschaffen. Wesentlich stärker in die Pflicht genommen werden auch die Eigentümer, die ihre Räumlichkeiten Wettunternehmern zur Verfügung stellen.

Neben der Novelle zum Wettgesetz legt die Landesregierung auch eine Novelle des Baugesetzes vor. Diese enthält eine Reihe von Änderungen, die unter anderem auch das Vorgehen gegen illegale Wett- und Glücksspiellokale im Land erleichtern sollen. Wallner rechnet mit einer Beschlussfassung des Wettgesetzes bei der Landtagssitzung in zwei Wochen. Dann könnten die neuen Vorschriften bereits Mitte Juli in Kraft treten.

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