Zwangsheiratsprozess: Drei Freisprüche

Drei Angeklagte, die sich am Freitag am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens der Zwangsheirat verantworten mussten, wurden freigesprochen. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass die Heirat bereits in Vorarlberg geplant war.

Für Handlungen in der Türkei sei das Landesgericht nicht zuständig. Lediglich eine 49-jährige Tschetschenin wurde wegen Kindesentziehung zu einer Geldstrafe von insgesamt 1.200 Euro verurteilt. Die Frau war seit Anfang Dezember in U-Haft und konnte am Freitag direkt nach der Verhandlung das Gefängnis verlassen.

Anklage: Zwangsverheiratung geplant

Laut Staatsanwaltschaft wollte sie ihre damals 13-jährige Tochter im Ausland zwangsverheiraten und nahm sie deshalb unerlaubt in die Türkei mit. Laut Anklageschrift hat die Mutter ihre damals 13-jährige Tochter unter dem Vorwand, im Ausland Urlaub zu machen, in die Türkei gelockt. Stattdessen sollte sie dort jedoch im November vergangenen Jahres zwangsverheiratet werden, so die Staatsanwaltschaft.

Der Vater soll das Mädchen zudem jahrelang misshandelt haben - auch hier gab es ein Freispruch, weil laut Richter die Beweise fehlen. Die Entscheidungen sind rechtskräftig. Der Vater des Kindes sowie ein Nachbar waren außerdem als Beitragstäter angeklagt, weil sie der Frau bei ihrem Vorhaben geholfen haben sollen. Auch davon wurden sie freigesprochen. Alle drei Angeklagten ren bisher unbescholten.

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Freisprüche für alle Angeklagten

Gernot hämmerle berichtet vom Landesgericht Feldkirch.

13-Jährige reiste alleine nach Österreich zurück

Die Angeklagten stritten vor Gericht alle Vorwürfe ab. Bei dem Türkei-Aufenthalt habe es sich um einen Urlaub gehandelt, zu dem das Kind freiwillig mitgekommen sei. Dass die damals 13-Jährige vor Ort in eine Koranschule gehen sollte, war nach Angaben der Mutter der Selbstständigkeit und Eigensinnigkeit des Kindes geschuldet.

Das Mädchen kehrte dann auch alleine nach Österreich zurück - laut der Mutter, weil ihm langweilig war. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft stand hingegen eine mögliche Flucht im Raum. Aufgrund der möglichen Flucht des Kindes sei die Eheschließung nicht vollzogen worden, so die Anklage.

Sorgerecht entzogen - Ausreise nicht erlaubt

Da den Eltern das Sorgerecht bereits im Vorfeld entzogen worden war, waren sie auch wegen Kindesentziehung angeklagt. Die Obhut des Kindes liegt bei der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn - damit hätte das Mädchen gar nicht ausreisen dürfen. Das habe sie allerdings nicht gewusst, so die Mutter vor Gericht.

Vorwürfe gegen Vater: Misshandlungen und Schläge

Der Vater bestätigte die Angaben seiner Frau, die angebliche Geschichte von der Zwangsheirat habe seine Tochter erfunden. Allerdings wird dem Mann zudem fortgesetzte Gewaltausübung vorgeworfen - bereits der Grund für den Entzug des Sorgerechts.

Der Vater soll seine unmündige Tochter über Jahre hinweg mit Schlägen misshandelt und verletzt haben. Zudem soll er ihr mehrmals gedroht haben, sie umzubringen und das Kopftuch auf ihren Kopf zu „tackern“, wenn sie es nicht trage. Auch die Vorwürfe der Gewaltanwendung seien erfunden, so der 63-Jährige dazu.

Feldkirch: Erster Prozess um Zwangsheirat

Der angeklagte Nachbar der Familie gab an, von den Plänen für eine Zwangsheirat nichts gewusst zu haben. Er habe der Familie nur helfen wollen und habe diese mitgenommen, als er ohnehin in die Türkei gefahren sei. Am Landesgericht Feldkirch war es der erste Prozess, in dem es um Zwangsheirat geht.