Tierschutz: Änderungen gehen nicht weit genug

Das neue Tierschutzgesetz bringt zahlreiche Änderungen für Privatpersonen und Nutztierhalter. In Vorarlberg stößt die Gesetzesnovelle auf wenig Gegenliebe: Die Änderungen gehen laut Experten nicht weit genug.

Als durchwachsen beurteilt Amtstierarzt Erik Schmid die Änderungen im Tierschutzgesetz. Er kritisiert vor allem, dass es keine klare Regelung für die betäubungslose Kastration von Ferkeln und die Enthornung von Kälbern gebe. Weil Haustiere im Gesetz besser gestellt seien als Nutztiere, ortet Schmid einen „Zwei-Klassen-Tierschutz“.

„Die Heimtiere haben einen viel höheren Tierschutzstandard wie die Nutztiere, weil bei den Nutztieren die wirtschaftliche Nutzung eindeutig im Vordergrund steht“, sagt Schmid. Dass Privatpersonen laut dem neuen Gesetz keine Tiere mehr auf Internet-Plattformen anbieten dürfen, ist für Schmid hingegen ein großer Fortschritt.

Katrationspflicht leicht zu umgehen?

Michaela Bonmassar vom Tierschutzverein Rankweil befürchtet allerdings, dass durch das Verbot des Online-Handels der Schwarzmarkthandel zunehmen könnte. Für sie ist das gesamte Gesetz ein Rückschritt, auch wegen der Lockerung der Kastrationspflicht für freilaufende Katzen.

Jasmin Sofia vom Tierschutzverein Oberland sieht das ähnlich: Die Katzen-Kastration sei wichtig, um etwa Krankheitsübertragungen zu verhindern. Mit dem neuen Gesetz könne die Kastrationspflicht zu leicht umgangen werden - beispielsweise, indem ein Tier als Zuchtkatze angemeldet werde.