Loacker übt scharfe Kritik an Gorbach

Gorbachs Kampf um eine rückwirkende Auszahlung seiner Pension vor sämtlichen Gerichtsinstanzen erntet von ÖGB-Landesvorsitzendem Loacker scharfe Kritik. So sei dies nur ein Versuch, eine ungerechtfertigte Luxusfrühpension zu erwirken.

Der ehemalige FPÖ-Vizekanzler Hubert Gorbach versuche offensichtlich, klare gesetzliche Regelungen mit Hilfe der Justiz zu seiner persönlichen Bereicherung umzudrehen, kritisiert ÖGB-Landesvorsitzender Norbert Loacker. Bei der Forderung nach einer rückwirkenden Auszahlung seiner Pension handle es sich um ein „einmaliges Negativbeispiel für einen Versuch, eine ungerechtfertigte Luxusfrühpension zu erwirken“.

Loacker rät Gorbach in einer schriftlichen Aussendung zur Kenntnis zu nehmen, dass der Europäische Gerichtshof eben auch mit Gerechtigkeit zu tun habe. „Ein gesunder Hausverstand wäre hier durchaus hilfreich und angebracht“, so Loacker. Zudem solle er sich an seine Mitwirkung bei den massiven Pensionskürzungen für Arbeiter, Angestellte und vor allem Frauen im Jahr 2003 zurück erinnern. Dadurch sei er an seiner jetzigen Situation mitverantwortlich.

„Formalakt“: Gorbach gibt nicht auf

Nachdem der ehemalige Vorarlberger FPÖ-Landesstatthalter Hubert Gorbach vor dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt ist, will er es nun bei der nächsten Instanz, beim Verwaltungsgerichtshof, versuchen. Für ihn handle es sich dabei jedoch nur um einen reinen Formalakt, sagt Gorbach gegenüber dem ORF. Damit halte er sich für später den allerletzten Rechtsweg nach Straßburg offen. Denn sollte er den Weg zu den europäischen Gerichten bestreiten wollen, müsse er zuvor alle innerstaatlichen Instanzen ausgeschöpft haben. „Sonst schicken Sie das Ding gleich wieder zurück“, sagt Gorbach.

Vor drei Instanzen ist Gorbach bereits abgeblitzt, auch vom jetzt anstehenden Verfahren erwarte er sich wenig. So werde sich der Verwaltungsgerichtshof inhaltlich wahrscheinlich gar nicht mit seiner Beschwerde beschäftigen, meint Gorbach. Er warte nun ab und sehe der Sache sehr gelassen und unaufgeregt entgegen. Sobald die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes bekannt ist, werde er in Ruhe entscheiden, ob er den Weg in Richtung europäische Gerichte gehen werde oder nicht.