ELGA startet an Landeskrankenhäusern

Die elektronische Gesundheits-Akte ELGA wird auch in Vorarlberg spruchreif. 2014 wurde ELGA ins Leben gerufen und wird seither schrittweise eingeführt. In Kürze beginnt die Einführung in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern.

Derzeit werden nur die pflegerischen Entlassungsbriefe des Krankenhauses in ELGA zur Verfügung gestellt. Im Lauf dieses Jahres sollen noch ärztliche Entlassungsbriefe und Befunde dazu kommen.

ELGA-Start in den Krankenhäusern:

LKH Hohenems: Mai 2017
LKH Bludenz: August 2017
LKH Feldkirch: November 2017
LKH Rankweil: Februar 2018
LKH Bregenz: Mai 2018

Den ELGA-Start in Vorarlberg machte im Februar das Krankenhaus Dornbirn. Die Landeskrankenhäuser gehen ab Mai mit ELGA an den Start - den Anfang macht das Krankenhaus Hohenems, wo nach Angaben der Krankenhausbetriebsgesellschaft bereits alle Vorbereitungen getroffen wurden.

Vernetztes System - Kritik von Datenschützern

ELGA ist als vernetztes Informationssystem geschaffen worden: Wenn alle Entlassungsbriefe, Laborbefunde, Röntgenbilder und Medikationen eines Patienten bei ELGA gespeichert sind, können weiterbehandelnde Ärzte oder Krankenhäuser darauf zugreifen und mit diesen Informationen weiter behandeln. Es gab ja immer wieder Kritik, dass ein Patient seine Krankengeschichte bei jedem neuen Arzt, in der jeder neuen Krankenhausabteilung wieder erzählen muss - das müsste mit ELGA der Vergangenheit angehören. Auch bei der Abstimmung von Medikamenten soll ELGA helfen.

Datenschützer sehen ELGA aber äußerst kritisch, und von Seiten der Ärzte heißt es, ELGA sei nur sinnvoll, wenn wirklich alle Daten aller Patienten erfasst sind.

Ausstieg ist ganz oder teilweise möglich

Das wird wohl nicht der Fall sein, denn Patienten können ganz oder teilweise aus ELGA aussteigen. Eine Wieder-Anmeldung ist jederzeit möglich. Man kann auch bei einzelnen Befunden oder nach einzelnen Behandlungen beantragen, diese nicht in ELGA zu erfassen. Um den Patienten bei diesen Fragen zu helfen, wird es in jedem Krankenhaus einen ELGA-Ansprechpartner geben, heißt es bei der Krankenhausbetriebsgesellschaft - in Hohenems und Feldkirch übernehmen das beispielsweise die Beschwerdestellen. Außerdem gibt es in der Patientanwaltschaft eine eigene ELGA-Ombudsstelle.

Ärzte müssen ihre Patienten nicht über ELGA aufklären - bis auf vier Ausnahmen: Bei HIV-Infektionen, psychischen Erkrankungen, genetischen Analysen oder Schwangerschaftsabbrüchen ist der Arzt zu einer Aufklärung über die Möglichkeit verpflichtet, diese Daten nicht bei ELGA zu speichern. Er muss auch dem Patienten schon bei der Aufnahme das entsprechende Formular übergeben.

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