Führerscheinentzüge: Weniger Beschwerden

Im Vorjahr hat das Landesverwaltungsgericht in Bregenz nur mehr mit 60 Beschwerden gegen Führerscheinentzüge zu tun gehabt. Das sind nur halb so viele wie in den Vorjahren. Insgesamt erledigte das Landesverwaltungsgericht 2016 knapp 1.400 Fälle.

Das Landesverwaltungsgericht hat dem Landtag seinen Tätigkeitsbericht über das Jahr 2016 übermittelt. Daraus geht hervor, dass über 1.300 neue Rechtssachen anfielen - ein Prozent weniger als 2015. Erledigt wurden fast 1.400 Rechtssachen, es würden also Rückstände aufgearbeitet, so der Präsident des Landesverwaltungsgerichts, Nikolaus Brandtner. Meist ging es um Übertretungen nach Straßenverkehrsordnung und Kraftfahrgesetz.

Zehn von 77 Entscheidungen aufgehoben

Auffällig ist, dass sich die Beschwerden wegen Führerscheinentzüge auf 60 halbiert haben - laut Brandtner ein Hinweis, dass die BH-Entscheidungen offenbar häufiger akzeptiert werden.

Stolz ist Brandtner darauf, dass der Verwaltungsgerichtshof in Wien in nur zehn von 77 Fällen die Bregenzer Entscheidungen aufgehoben oder abgeändert hat. Das sei deutlich seltener als im Österreich-Schnitt.

Gerichte bestehen seit 2014

Die Landesverwaltungsgerichte wurden 2014 eingerichtet und ersetzen die früheren Unabhängigen Verwaltungssenate. Sie urteilen über Beschwerden gegen Bescheide verschiedener Bundes- und Landesbehörden. In Vorarlberg besteht das Landesverwaltungsgericht aus dem Präsidenten und 13 weiteren Mitgliedern.