Wahlkartenaffäre Hohenems: Prozess in Feldkirch
Das Landesgericht Feldkirch hat in dieser Angelegenheit einen Delegierungsanstrag an das Oberlandesgericht in Innsbruck gestellt, wie Gerichtspressesprecher Norbert Stütler bestätigt. Dieser Antrag wurde deshalb gestellt, weil sich die Richter des Landesgerichts Feldkirch in dieser Angelegenheit für Befangen erklären könnten. Das Oberlandesgericht hat den Antrag aber abgewiesen, so Stütler, der Akt zur Wahlkartenaffäre in Hohenems wurde wieder ans Landesgericht Feldkirch zurückgeschickt.
Nun wird das Landesgericht Feldkirch wohl den Prozess gegen den Hohenemser Beamten wegen Amtsmissbrauch durchführen müssen, sagt Stütler. Der Akt ist am 23. März beim Landesgericht Feldkirch eingegangen. Wer die Verhandlung führen wird ist derzeit noch unklar, genauso wie der Prozesstermin. Während der Stadtbeamte sich nun vor Gericht verantworten muss, wurde das Verfahren gegen den ehemaligen Hohenemser Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) Ende Jänner eingestellt - mehr dazu in: Wahlkarten-Affäre: Beamter wird angeklagt.
Gerichtszuständigkeit in Bludenz noch nicht bekannt
Auch bezüglich der Wahlkartenaffäre in Bludenz hat das Landesgericht Feldkirch einen Delegierungsantrag an das Oberlandesgericht Innsbruck gestellt. In diesem Fall sind vier Personen angeklagt. Eine Entscheidung über die Zuständigkeit steht laut Stütler aber noch aus. Auch in Bludenz wurde das Strafverfahren gegen Bürgermeister Josef Katzenmayer (ÖVP) eingestellt. Um diese Entscheidung anzufechten, hätte die SPÖ einen Fortsetzungsantrag stellen können, die Partei hat sich laut Vizebürgermeister Mario Leiter (SPÖ) jedoch dagegen entschieden - mehr dazu in: Wahlkartenaffäre in Bludenz für SPÖ erledigt.