Wahlkartenaffäre in Bludenz für SPÖ erledigt

In der Bludenzer Wahlkartenaffäre haben die Sozialdemokraten einen Schlussstrich gezogen. Vizebürgermeister Mario Leiter (SPÖ) teilte mit, man werde die Einstellung des Strafverfahrens gegen Bürgermeister Josef Katzenmayer (ÖVP) nicht anfechten.

Die SPÖ hätte bis 29.3.2017 einen Fortsetzungsantrag bei Gericht stellen können. Leiter begründet den Verzicht auf diesen Fortsetzungsantrag mit dem Schaden, der durch die Affäre ohnehin schon entstanden sei und der durch eine Anfechtung nicht noch größer gemacht werden soll.

Keine Anklage gegen Bürgermeister

In der Wahlkartenaffäre um die Bürgermeisterstichwahl in Bludenz wurden vier Personen angeklagt, unter anderem eine Gemeindebedienstete und drei ÖVP-Wahlhelfer. Das Verfahren gegen Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP) wurde eingestellt. Mit der Begründung: Katzenmayer habe sich auf die jahrelange Erfahrung der Gemeindebediensteten und seines Wahlkampfmanagers verlassen und damit auch auf eine rechtmäßige Vorgehensweise vertrauen können. Selbst sei der Bürgermeister mit der Wahlkartenausstellung nicht befasst gewesen, die Übertragung der Durchführung und Organisation der Wahl an die Beamtin sei zulässig gewesen.

Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Bürgermeister-Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. Vier Personen wurden angeklagt: eine Gemeindebedienstete und drei ÖVP-Wahlhelfer. Das Verfahren gegen Bürgermeister Katzenmayer wurde eingestellt.

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