Vogelgrippe: Stallpflicht wird aufgehoben
Begründet wird die Aufhebung der Stallpflicht damit, dass das Risiko der Übertragung des Geflügelpest-Virus aufgrund der wärmer werdenden Witterung erkennbar nachlässt. Zuletzt wurden von Woche zu Woche weniger tot aufgefundene Wildvögel eingeschickt und diese zum überwiegenden Teil negativ auf aviäre Influenza getestet, erklärt Landesveterinär Norbert Greber. Auch die unmittelbaren Nachbarländer Schweiz und Deutschland haben die Stallpflicht für Nutzgeflügel bereits beendet - mehr dazu in: Vogelgrippe: Nachbarländer beenden Stallpflicht.
Vorsichtsmaßnahmen werden weiterhin empfohlen
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht wird den gewerblichen Geflügelhaltern, insbesondere in Risikogebieten, auch weiterhin die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen empfohlen. So soll das Geflügel nur im Stall gefüttert und getränkt werden. An den Stalleingängen sollen weiterhin Desinfektionsmatten für das Personal verwendet werden, sagt Greber.
Landesrat Erich Schwärzler zeigt sich erleichtert über das Ende der Stallpflicht. Aufgrund der warmen Witterung und der Tatsache, dass im Land schon seit vielen Wochen kein Fall von Geflügelpest mehr nachgewiesen worden ist, hätte es bei den Geflügelhaltern zuletzt immer weniger Verständnis für diese Maßnahme gegeben.