Auflösung des Tierschutzverbandes bestätigt
Die Bezirkshauptmannschaft Dornbirn hatte den Tierschutzverband - einstmals Trägerverein des Tierschutzheims - aufgelöst, weil er bereits seit 2013 keinen ordnungsgemäß gewählten Vorstand vorweisen konnte. Hintergrund waren Streitigkeiten über die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder, die den Tierschutzverband schließlich handlungsunfähig machten.
Gegen die Entscheidung der BH legte der Verein Beschwerde beim Landesverwaltungsgerichtshof ein. Die Argumentation: Es sei eine Abwesenheitskuratorin bestellt worden, damit könne jetzt ein neuer Vorstand gewählt werden.
Immer noch kein Vorstand
Der Gerichtshof sah das anders. Die Kuratorin sei zwischenzeitlich wieder abberufen worden. Die Auflösung sei gerechtfertigt, weil damit immer noch kein Vorstand vorhanden und der Verein handlungsunfähig sei. Der Tierschutzverband kann jetzt noch den Verwaltungs- oder den Verfassungsgerichtshof anrufen.