Richterausbildung auch für Verwaltungsrichter?

Am Landesverwaltungsgericht sind 15 Richter beschäftigt - aber nicht einer davon ist ein ausgebildeter Richter. Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will die Ausbildung ändern - in Vorarlberg sieht man aber keinen Handlungsbedarf.

Um Verwaltungsrichter zu werden genügt es, Jurist zu sein und fünf Jahre Praxis mitzubringen. Justizminister Brandstetter schlägt jetzt vor, dass auch Verwaltungsrichter zukünftig bei Justizgerichten eine vierjährige Richterausbildung absolvieren sollen.

Nur eine erfolgreiche Anfechtung

In Vorarlberg wird der Vorstoß skeptisch gesehen. Nikolaus Brandtner, Präsident des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts, kann dem Vorschlag nichts abgewinnen und verteidigt seine Einrichtung: „Die Verwaltungsrichter sind bestens ausgebildet, die Qualität der Entscheidungen ist hervorragend“, so Brandtner.

Das spiegle sich in der geringen Anzahl an Anfechtung vor Höchstgerichten und in der geringen Zahl der erfolgreichen Anfechtungen wieder. In den drei Jahren seines Bestehens habe das Verwaltungsgericht knapp 4.000 Fälle entschieden, nur gegen 184 Entscheidungen seien Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof gegangen - und lediglich in einem einzigen Fall habe eine Beschwerde Erfolg gehabt.

Erfahrung entscheidend

Diese Zahlen belegen laut Brandtner, dass eine Änderung der Ausbildung nicht nötig ist. Im Gegenteil: „Der Weg, wie man Verwaltungsrichter wird, ist ein anderer als der zum Justizrichter.“ Das müsse aufgrund der völlig anderen Aufgabenstellung aber auch so sein.

Die 15 Richter am Landesverwaltungsgericht waren laut Brandtner vor ihrer Bestellung meist Anwälte oder Juristen in der Landes- oder Bezirksverwaltung, verfügen also über eine große praktische Erfahrung. Diese bringe ein Justizrichter nicht mit, und sein Wissen etwa in Zivil- oder Strafrecht würde im Verwaltungsrecht wenig nützen. Zudem hätten die Verwaltungsrichter ein hervorragendes Weiterbildungsprogramm.

Keine politische Einflussnahme?

Bestellt werden neue Richter des Verwaltungsgerichts übrigens von der Landesregierung - allerdings nur auf Vorschlag des Verwaltungsgerichts. Eine mögliche politische Einflussnahme sieht Brandtner hier aber nicht.

Auch Landtagspräsident Harald Sonderegger (ÖVP) hat damit kein Problem: „Die Landesregierung hätte hier allenfalls ein Quasi-Verhinderungsrecht, wenn sie wirklich massive oder schwerwiegende Gründe hätte - die sie dann natürlich auch rechtfertigen müsste.“ Sonderegger wie auch Brandtner wollen am derzeitigen System jedenfalls festhalten.