183.000 Katholiken zur Wahl aufgerufen
Pfarrgemeinderäte seine Ausdruck einer vielfältigen, bunten, sozialen und menschlich engagierten Kirche in den Dörfern und Städten unseres Landes, so Bischof Benno Elbs. Sie würden sich für Kinder und Jugendliche, für Familien und ältere Menschen, für Mission und Entwicklung einsetzen.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die bis zum 1. Jänner 2017 das 16. Lebensjahr vollendet und in der Pfarrgemeinde ihren Hauptwohnsitz haben. Mit dem neu eingeführten Familienwahlrecht können Eltern für ihre Kinder eine zusätzliche Stimme abgeben.