Messerstecherei: Anklage wegen versuchten Mordes
Der 33-jährige in Feldkirch wohnhafte Mann wird sich vor dem Geschworenengericht verantworten müssen. Er hat laut Anklage am 24. Jänner nach einem Streit vor einem Feldkircher Wettlokal seinen Kontrahenten mit einem Klappmesser lebensbedrohlich verletzt. Mit der acht Zentimeter langen Klinge fügte der 33-Jährige seinem Opfer einen Zwerchfelldurchstich zu, auch die Leber wurde schwer verletzt.
Zeitpunkt einer Wette als Ursache?
Nach Angaben von Gerichtsmediziner Walter Rabl wäre der Verletzte beinahe verblutet. Grund für die Auseinandersetzung war laut Gerichtspressesprecher Norbert Stüttler ein Streit, wer zuerst seine Wette abgeben dürfe. Die Anklage wegen versuchten Mordes ist aber noch nicht rechtskäftig - ein Prozesstermin ist daher noch offen.