Fix: Gorbach-Beschwerde abgewiesen

Das Verwirrspiel um die Verfassungsgerichtshof-Entscheidung zu den Pensionsansprüchen von Ex-Vizekanzler Hubert Gorbach hat ein Ende: Am Mittwoch bestätigte das Höchstgericht, das Gorbachs Beschwerde abgewiesen wurde.

Schon am Dienstag hatten die „Vorarlberger Nachrichten“ berichtet, dass der Vorarlberger mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof abgeblitzt sei. Bestätigt wurde die Meldung allerdings von keiner Stelle. Vom VfGH hieß es, es handle sich um ein laufendes Verfahren. Gorbach selbst gab an, keine Kenntnis von der Entscheidung zu haben.

Gorbach Pensionsansprüche VgGH zurückgewiesen

ORF.at/Roland Winkler

Am Mittwoch bestätigte der VfGH in einer Aussendung, dass die Verfassungsrichter eine Behandlung der Beschwerde am 8. März abgelehnt haben. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass keine verfassungsrechtlichen Überlegungen anzustellen seien bzw. eine Gesetzes- oder Verfassungsverletzung wenig wahrscheinlich sei. Die Beschwerde habe deshalb „keine hinreichende Aussicht auf Erfolg“. Am Mittwoch wurde die Entscheidung laut VfGH zugestellt.

Beschwerde gegen Anhebung des Pensionsalters

Der ehemalige FPÖ- und BZÖ-Politiker hatte von der Vorarlberger Landesregierung im Jänner 2016 die rückwirkende Auszahlung seiner Pensionsbezüge ab dem 1. Februar 2013 gefordert. Er bezog sich dabei auf eine ältere Fassung des Vorarlberger Bezügegesetzes, das einen Pensionsantritt mit 56,5 Jahren vorgesehen hatte. Die Krux dabei: 2010 wurde das Gesetz geändert, das Pensionsantrittsalter wurde auf 62 bzw. 65 Jahre angehoben.

Das Land lehnte Gorbachs Antrag daher ab. Eine Beschwerde vor dem Landesverwaltungsgericht wurde ebenfalls abgewiesen, mit der Begründung, dass die Anhebung des Pensionsalters keinen Entzug und keine Kürzung von Pensionsansprüchen darstelle - sondern lediglich die Beseitigung eines atypisch frühen Pensionsantrittsalters.

Gorbach bleiben zwei Optionen

Gorbach gab sich damit noch nicht geschlagen: In einer Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof argumentierte er, die entsprechenden Bestimmungen im Bezügegesetz seien verfassungswidrig, weil sie das Recht auf Gleichbehandlung und Unversehrtheit des Eigentums verletzten würden. Außerdem sei ihm zu wenig Zeit geblieben, sich auf die neuen Verhältnisse einzustellen.

Die Verfassungsrichter teilten Gorbachs Rechtsauffassung nicht und lehnten eine Behandlung seiner Beschwerde ab. Der Ex-Vizekanzler hat jetzt noch die Möglichkeit, den Europäischen Gerichtshof und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Die Höhe der Monatsbruttopension bezifferte das Land übrigens mit rund 11.000 Euro.

Vizekanzler unter Wolfgang Schüssel

Gorbach war unter Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) von 2003 bis 2007 Infrastrukturminister und Vizekanzler. Vor seinem politischen Höhenflug war er von 1999 bis 2003 Landesstatthalter in Vorarlberg. Nach seiner Karriere in Wien zog er sich aus der Politik zurück und gründete in Frastanz ein Consulting-Büro.