Nacktwander-Verbot zeigt Wirkung

Das Verbot gegen Nacktwandern im Appenzellerland zeigt Wirkung: Fünf Jahre nach dem Bundesgerichtsurteil, das Kantonen erlaubt, Nacktwanderer zu strafen, seien Nudisten auf Wanderwegen kein Thema mehr, heißt es bei der dortigen Staatsanwaltschaft.

Nachdem im Herbst 2008 mehrere Nacktwanderer im Alpstein aufgetaucht waren, verbot Appenzell Innerrhoden 2009 die Nackedeis auf Wanderwegen. Seither ist das Nacktwandern explizit verboten. Strafen von rund 200 Franken wurden verhängt.

Nacktfallschirmspringer landete in Wasserauen

In Appenzell Innerrhoden seien Nacktwanderer seither kein Thema mehr, sagt Herbert Brogli, leitender Staatsanwalt von Appenzell Innerrhoden, gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Im Sommer nach dem Urteil geisterte kurz ein Nacktfallschirmspringer, der in Wasserauen gelandet war, durch die Medien. Er habe von der Polizei aber nicht mehr angetroffen werden können.

„Sprachrohr der Nacktwanderer“ wurde gestraft

„Die Strafnorm war nicht überflüssig“, sagt Brogli. Ohne die Norm würden Puistola Grottenpösch und Co. wohl immer noch nackt durch den Alpstein wandern. Puistola Grottenpösch ist das Pseudonym eines Ostschweizers. Er gilt als Sprachrohr der Schweizer Nacktwanderer. Puistola vertrat 2010 einen Nacktwanderer vor dem Ausserrhoder Obergericht.

Der Mann war im Oktober 2009 im Nieschberg bei Herisau nackt unterwegs gewesen, unter anderem neben einer Feuerstelle vorbei, wo sich eine Familie mit Kleinkindern aufhielt, und einem christlich geführten Rehabilitationszentrum für Drogenabhängige. Eine Passantin stellte ihn zur Rede und erstattete Anzeige. Das Bundesgericht bestätigte Ende 2011 die im Kanton Appenzell Ausserrhoden verhängte Strafe von 100 Franken. Bezahlen musste der Betroffene aber nicht, wegen Verjährung.

„Hohe Dunkelziffer“

In Appenzell Ausserrhoden wurde seit 2009 kein Nacktwanderer mehr gestraft. „Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft jagen oder suchen Nacktwanderer“, erklärt Christian Bötschi, leitender Staatsanwalt von Appenzell Ausserrhoden.

Die letzten Urteile wegen „grober Verletzung von Sitte und Anstand“ hätten andere unanständige Verhaltensweisen, etwa Urinieren auf öffentlichem Grund und vor Publikum betroffen, nicht aber das Nacktwandern. „Wir wissen allerdings auch nicht, wie hoch die Dunkelziffer ist, da uns schlicht entsprechende Meldungen oder Anzeigen fehlen“, so Bötschi.

Nacktwanderer wohl auch in Vorarlberg unterwegs

Puistola Grottenpöschs Spur verliert sich im November 2015. Damals schrieb er in einem Blog: „Diesen herrlichen Martinisommer haben wir für etliche Wanderungen in den Voralpen von AI, SG, GR, SZ und Vorarlberg genutzt. Wenn es der kühle Wind nahelegte, mit Kleidern, sonst ohne.“