Wahlkartenaffäre: Keine Anklage gegen Stadtchef

Jetzt ist es offiziell: In der Wahlkartenaffäre um die Bürgermeisterstichwahl in Bludenz sind vier Personen angeklagt worden, unter anderen eine Gemeindebedienstete und drei ÖVP-Wahlhelfer. Das Verfahren gegen Bürgermeister Mandi Katzenmayer (ÖVP) wurde eingestellt.

Nicht rechtskräftig

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck ist noch nicht rechtskräftig. Die Betroffenen können gegen die Anklagen Einspruch erheben.

Gegen die Beamtin, die mit der Organisation und Durchführung der Wahl beauftragt war, lautet die Anklage auf Verbrechen des Missbrauchs der Amtsgewalt. Der Frau wird vorgeworfen, in 195 Fällen Wahlkarten ohne persönlichen Antrag und ohne Identitätsprüfung der Wahlberechtigten auf Antrag Dritter ausgestellt und ausgegeben zu haben. Dass sie dabei einschlägige Rechtsvorschriften missachtete, musste der Gemeindebediensteten aufgrund ihrer Erfahrung bewusst sein, argumentierte die Staatsanwaltschaft.

Bludenz Rathaus

Dietmar Mathis/Themenbild

Rathaus Bludenz

Idee zum „Wahlkartenservice“

Auch der Wahlkampfleiter der Volkspartei hätte wissen müssen, dass diese Vorgangsweise nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Hansjörg Mayr. Von ihm und der Beamtin stammte laut Staatsanwaltschaft die Idee zum „Wahlkartenservice“ der ÖVP. Laut Angaben übermittelten Wahlhelfer Listen von Wahlberechtigten überwiegend per Mail an die Gemeindebedienstete, die dann Wahlkarten ohne Identitätsprüfung ausstellte und an die Wahlhelfer ausfolgte, ohne das Vorliegen einer Vollmacht zu prüfen. In 81 Fällen habe der ÖVP-Wahlkampfleiter die Wahlkartenbestellungen weitergeleitet, die ihm auch von den beiden mitangeklagten Wahlhelfern zugestellt worden seien.

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Keine Ermittlungen gegen Katzenmayer

In der Wahlkartenaffäre um die Bürgermeisterstichwahl in Bludenz wird es keine Ermittlungen gegen Bürgermeister Katzenmayer geben.

Diese beiden Wahlhelfer sollen in einem bzw. drei Fällen Wahlkarten ohne Wissen der betroffenen Wähler beantragt und auch ausgestellt bekommen haben, was sie allerdings während des Verfahrens vehement abstritten. Auch ihnen unterstellte die Staatsanwaltschaft Innsbruck, gewusst zu haben, dass sie gegen Gesetze verstießen. In allen anderen Fällen holten die Wahlhelfer laut Ermittlungen zumindest das mündliche Einverständnis der Wahlberechtigten ein.

Alle vier Angeklagten zeigten sich im Laufe des Verfahrens nicht geständig. Die Gemeindebedienstete und der Wahlkampfleiter beriefen sich darauf, dass ihr Handeln gesetzeskonform gewesen sei bzw. sie das Gesetz nicht bewusst verletzt hätten.

Keine Stellungnahme

Katzenmayer will keine Stellungnahme abgeben. Es handle sich um ein laufendes Verfahren, sagte er gegenüber dem ORF Vorarlberg.

Katzenmayer nicht angeklagt

Im Fall des Stadtoberhaupts fiel die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Innsbruck zu dessen Gunsten aus, wie bereits vergangene Woche durchsickerte. Katzenmayer habe sich auf die jahrelange Erfahrung der Gemeindebediensteten und seines Wahlkampfmanagers verlassen und damit auch auf eine rechtmäßige Vorgehensweise vertrauen können, begründete Mayr die Entscheidung der Anklagebehörde. Selbst sei der Bürgermeister mit der Wahlkartenausstellung nicht befasst gewesen, die Übertragung der Durchführung und Organisation der Wahl an die Beamtin sei zulässig gewesen.

Keine Hinweise auf Einfluss bei Stimmabgabe

Keinerlei Hinweis erlangte die Staatsanwaltschaft hingegen darauf, dass nicht wahlberechtigte Personen oder Unbefugte mit einer fremden Wahlkarte eine Stimme abgegeben hätten. Auch soll niemand strafrechtlich Einfluss auf eine Stimmabgabe genommen haben. Untersucht wurde das vor allem in einem Bludenzer Seniorenheim. Dort hatte ein Mitarbeiter 42 Wahlkarten für die Heimbewohner bestellt.

VfGH stellte Unregelmäßigkeiten fest

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Stichwahl vom 29. März 2015 aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. In Hohenems, wo es ähnliche Vorwürfe gegeben hatte, wurde im Jänner ein Beamter der Stadt wegen Amtsmissbrauchs angezeigt.

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