Geringfügigkeit: Beschäftigungsform mit Tücken
Zu den geringfügig Beschäftigten zählt, wer pro Monat nicht mehr als 425,70 Euro verdient. Die Arbeitnehmer sind bei einem solchen Anstellungsverhältnis unfallversichert. Andere Absicherungen gibt es für sie aber nicht, sagt Bernhard Heinzle, Geschäftsführer der Gewerkschaft der Privatangestellten in Vorarlberg: „Was oft viele nicht wissen, ist, dass ich dann nicht kranken- und nicht pensionsversichert bin.“ Damit bestehe die Gefahr der Altersarmut.
FOTOLIA/Kzenon
Jeder Fünfte versichert sich selbst
Allerdings besteht für geringfügig Beschäftigte die Möglichkeit, sich selbst zu versichern. Das kostet pro Monat 60 Euro. Die Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf Kranken- und Wochengeld. Diese Möglichkeit nimmt laut der Vorarlberger Gebietskrankenkasse jeder Fünfte geringfügig Beschäftigte in Anspruch: Im vergangenen Jahr waren es knapp 2.800 Personen - fast 90 Prozent davon waren Frauen.
Druck auf Arbeitnehmer
Grundsätzlich steht die Gewerkschaft der geringfügigen Beschäftigung positiv gegenüber. Sie biete sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern gewisse Vorteile. Kritisch werde es allerdings, wenn so ein Anstellungsverhältnis nicht freiwillig zustande komme. Immer wieder dränge man Teilzeitkräfte mit Hinweis auf die hohen Sozialversicherungsabgaben dazu, nur noch geringfügig zu arbeiten. Den Rest bezahle der Arbeitgeber dann schwarz aus.
„Sollte uns das zu Ohren kommen, dann werden wir mit der Gebietskrankenkasse Kontakt aufnehmen und decken das dann auch auf“, sagt Gewerkschafter Heinzle. Attraktiv sind geringfügige Beschäftigungen vor allem für arbeitslose Menschen: Ihnen wird das Arbeitslosengeld bis zur Geringfügigkeitsgrenze nicht gekürzt.
Links:
- 7.100 Geringfügige müssen Beiträge nachzahlen (vorarlberg.ORF.at, 19.11.2016)
- Zahl der „Geringfügig Beschäftigten“ konstant (vorarlberg.ORF.at, 27.3.2016)