Elektrogeräte auf Namen einer Toten bestellt

Ein 47-jähriger Mann soll auf den Namen einer Verstorbenen zahlreiche hochwertige Elektrogeräte bestellt und nie bezahlt haben. Am Mittwoch wurde er dafür am Landesgericht Feldkirch zu einer Geld- und einer Haftstrafe verurteilt.

Der Mann soll im Sommer 2016 Handys, Laptops, Tablets oder auch eine Drohne über Online-Plattformen bestellt und selbst verwendet, aber niemals bezahlt haben. Dazu soll er die Adresse einer verstorbenen, ihm bekannten Frau angegeben haben. Als die Pakete eintrafen, habe er sich als Ehemann der Verstorbenen ausgegeben. Auf diese Weise soll der 47-Jährige einen Sachschaden von rund 5.000 Euro verursacht haben.

Vor Gericht zeigte sich der Mann geständig. Die Idee für die Vorgehensweise habe er aus dem Fernsehen, so der Unterländer am Mittwoch. Der Lkw-Fahrer ist elfmal - teils einschlägig - vorbestraft. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.400 Euro sowie zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten verurteilt. Zudem muss er den verursachten Schaden bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.