Minderjährige Babysitter nicht mehr absetzbar
Grundsätzlich gilt in Österreich: Die Kinderbetreuung kann man bis zu einer Höhe von 2.300 Euro von der Steuer absetzen, das Kind darf im Normalfall höchstens zehn Jahre alt sein. Die Absetzbarkeit gilt - neben den offiziellen Betreuungseinrichtungen - allerdings nur, wenn die Betreuungsperson eine sogenannte „pädagogisch qualifizierte Person“ ist.
Vorarlberger Familienverband
Das ist nicht neu - allerdings sind die Kriterien für eine solche Qualifikation seit Anfang 2017 andere: Die Betreuungsperson muss nämlich mindestens 18 Jahre alt sein - bisher waren es 16 Jahre. Zudem muss sie eine mindestens 35-stündige Ausbildung absolviert haben, um als „pädagogisch qualifiziert“ zu gelten. Bislang reichten für über 21-Jährige acht Kursstunden aus.
Kursdauer für Erwachsene um 27 Stunden aufgestockt
Die alten Kurse werden nun nicht mehr für die Absetzbarkeit anerkannt, allerdings werden den Absolventen die acht Stunden der alten Kurse gutgeschrieben - wer will, kann dann um 27 Stunden aufstocken, um die Qualifikation zu erhalten.
Laut Ulla Lokan, Koordinatorin der Babysitter-Vermittlung „Frau Holle“ des Vorarlberger Familienverbandes, gibt es bisher auch eine Kursvariante für unter 18-jährige Babysitter mit einer Dauer von 16 Stunden. Diese bietet die Einrichtung „Känguruh“ an. Viele Babysitter, die in Vorarlberg von „Frau Holle“ vermittelt werden, sind jünger als 18 Jahre - die meisten sind laut Lokan zwischen 14 und 17 Jahre alt. Die Kosten für diese Babysitter sind also neuerdings nicht mehr steuerlich absetzbar.
VHS: Derzeit kein Kurs in Vorarlberg
Auch für Au-pairs, die ohnehin mindestens 18 Jahre alt sein müssen, gilt die neue Regelung, wie Eva-Maria Düringer von der Arbeiterkammer (AK) betont. Hinzu kommen etwa Großeltern oder „Leih-Omas“, denen die Betreuungsleistung bezahlt wird, oder andere Erwachsene, die etwa als „Nanny“ Kinder betreuen - sie alle sind nur noch dann steuerlich absetzbar, wenn sie einen 35-Stunden-Kurs absolviert haben.
Angeboten wurden die Betreuungskurse für Erwachsene in Vorarlberg bislang nur an den Volkshochschulen (VHS) - ein Kurs-Angebot nach den neuen Vorgaben gibt es allerdings noch nicht. Laut VHS kam die Gesetzänderung zu kurzfristig. Man habe sogar zunächst noch den alten Kurs im Programm für 2017 gehabt.
Auch Fernkurse werden anerkannt
Ziel sei es nun, den neuen Kurs ab Herbst anzubieten, so die VHS, es handle sich um ein grundlegend anderes Konzept. Der Preis für den Kurs steht noch nicht fest, der alte, achtstündige Kurs kostete bei den VHS 105 Euro.
Allerdings ist auch die Teilnahme an Online-Fernkursen möglich, die Institute in anderen Bundesländern anbieten. Bei einem der Institute zum Beispiel kostet eine Aufstockung um 27 Stunden knapp 150 Euro, ein 35-Stunden-Kurs knapp 200 Euro.
Von Pädagogik bis Erste Hilfe
Die Inhalte der Kurse sind österreichweit festgelegt: Dazu gehören Entwicklungspsychologie und Pädagogik, Kommunikation und Konfliktlösung sowie Erste-Hilfe Maßnahmen und Unfallverhütung. Tageseltern, Kindergartenpädagogen oder etwa Absolventen eines pädagogischen Hochschulstudiums gelten ohnehin als qualifiziert.
„Frau Holle“: Keine großen Folgen für Minderjährige
Beim Kursanbieter „Känguruh“ werden durch die Neuregelung keine großen Einschnitte erwartet, die Jugendlichen würden die Kurse weiterhin absolvieren, um als Babysitter zu arbeiten und etwa von „Frau Holle“ vermittelt zu werden. Auch Ulla Lokan von „Frau Holle“ befürchtet für die jugendlichen Babysitter keine massiven Einschnitte. Die Familien würden ihrer Einschätzung nach weiter jugendliche Babysitter beschäftigen, auch wenn die Kosten nicht steuerlich absetzbar seien.
Stärker betroffen seien Erwachsene, die als Selbstständige Kinder betreuen - hier ist der Stundenlohn höher und damit auch der Wunsch der Familien, die Kosten abzusetzen. Einige Nachfragen gebe es bisher auch von Familien mit Au-pairs, so Lokan, auch das sei mit höheren Kosten für die Familien verbunden. Zudem sei der Aufwand für den neuen Kurs etwa für junge Erwachsene, die noch in der Ausbildung seien, sehr hoch.
Übergangsbestimmungen bis Ende des Jahres
Wer sein Au-pair rückwirkend zum 1. Jänner 2017 von der Steuer absetzen will, muss dafür sorgen, dass das Au-pair die Ausbildung spätestens zum 28. Februar abgeschlossen hat. Sonst kann erst wieder von der Steuer abgesetzt werden, wenn das Au-pair die Ausbildung beendet hat.
Alle übrigen bislang „pädagogisch qualifizierten Personen“ mit nur acht bzw. 16 Stunden Ausbildung haben bis zum Jahresende Zeit, die neuerdings geforderten insgesamt 35 Stunden nachzuweisen - dann kann für 2017 steuerlich abgesetzt werden. Ab dem Jahr 2018 können die Kinderbetreuungskosten erst ab dem Zeitpunkt steuerlich berücksichtigt werden, ab dem die Betreuungsperson über die erforderliche Ausbildung verfügt.
Verwaltungsgerichtshof forderte Neuregelung
Laut Eva-Maria Düringer von der Vorarlberger Arbeiterkammer war die Änderung wegen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes notwendig. Der VwGH sah die Ausbildung nach der alten Regelung als nicht ausreichend an - es müsse um das Kindeswohl gehen und nicht primär um die Interessen der Eltern.
NEOS-Antrag im Nationalrat
NEOS hat das Thema bereits in den Nationalrat gebracht. Die Partei hat beantragt, dass man für ein geringeres Betreuungsausmaß weiterhin mit einem geringeren Ausbildungsausmaß auskommt.
Links:
- help.gv.at: Absetzbarkeit Kinderbetreuungskosten
- Definition pädagogisch qualifizierte Person (help.gv.at)
- Bundesministerium für Finanzen/Kinderbetreuungskosten
- Bundesministerium für Familie und Jugend/Absetzbarkeit Kinderbetreuungskosten und Kursanbieter
- Kursanbieter „Känguruh“
- „Frau Holle“ Babysittervermittlung
- Entscheidung des VwGH zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
- „Die Presse“ vom 29.11.2015 zum Urteil des VwGH