„Freilandeiern“ läuft die Zeit davon

Seit dem 3. Februar dürfen zwei Vorarlberger Geflügelbetriebe keine „Freilandeier“ mehr verkaufen. Der Grund: Wegen der Vogelgrippe herrscht in den Betrieben seit zwölf Wochen Stallpflicht. Die Fristen für die anderen Betriebe laufen auch bald ab.

Wird die Freilandhaltung für mehr als zwölf Wochen unterbrochen, dürfen Eier laut EU-Vermarktungsnormen nicht mehr als „Freilandeier“ verkauft werden. Dabei spielt es keine Rolle, was der Grund für die Unterbrechung ist.

Geflügelstallpflicht

ORF

Im vorliegenden Fall gilt in beiden Betrieben seit mehr als zwölf Wochen die Stallpflicht, um Vogelgrippe-Fällen vorzubeugen. Seit 3. Februar dürfen sie somit „nur“ mehr „Eier aus Bodenhaltung“ vermarkten, informierte das Land am Freitag in einer Aussendung.

Allgemeine Stallpflicht seit 10. Jänner

Nicht nur diese beiden Betriebe sind betroffen: Seit dem 10. Jänner gilt in ganz Österreich die Stallpflicht für Geflügel. Sollte sie bis zum 16. Februar aufrecht bleiben, müssen vier weitere Betriebe zur Bezeichnung „Eier aus Bodenhaltung“ wechseln. Ab dem 4. April gibt es dann gar keine Freilandeier mehr in Vorarlberg: Dann haben alle 17 Betriebe die Zwölf-Wochen-Grenze überschritten.

Betriebe werden laufend untersucht

Bereits seit November gilt in Vorarlberg die Stallpflicht in den Bodenseegemeinden. Grund für die Verhängung war das Auftreten des H5N8-Vogelgrippe-Virustyps in einem Putenmastbetrieb in Hard. Danach wurde die Stallpflicht auf die Gemeinden entlang des Rheins ausgeweitet, seit dem 10. Jänner gilt sie österreichweit.

Laut Landesveterinär Norbert Greber führt die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) die laufende Risikobewertung durch. Alle zwei Wochen wird die Lage neu beurteilt. Lässt es die Lage zu, wird die Stallpflicht wieder aufgehoben - dann dürfen die „Freilandeier“ auch wieder so heißen.