Diskussion über Stornogebühr in Restaurants

Ist es in Ordnung, wenn ein Restaurant eine Stornogebühr erhebt, wenn der Kunde krankheitsbedingt einen reservierten Tisch absagt? Auch in der Vorarlberger Gastronomieszene ist ein entsprechender Wiener Fall derzeit Thema.

Der Fall aus Wien: In einem Restaurant reserviert eine Kundin einen Tisch, sie muss aber krankheitsbedingt kurzfristig absagen. Dennoch bekommt sie eine Ausfallsrechnung von über 200 Euro zugestellt - mehr dazu in: Stornogebühr in Lokalen für WKW „sinnvoll“

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Stornogebühren im Restaurant?

In der heimischen Gastronomie werden Stornogebühren sehr kritisch gesehen.

Für Rechtsexpertin Karin Hinteregger von der Vorarlberger Arbeiterkammer ist klar: Diese Wiener Restaurantrechnung würde sie so nicht akzeptieren. In einem solchen Fall blieben gleich mehrere Fragen offen: Was hat der Gast reserviert? Geht es um einen bestimmten Preis oder ein ganzes Silvestermenü, dann werde das sicher anders anders ausschauen als wenn man nur einen Tisch reserviert habe, so Hinteregger.

Auf wenig Gegenliebe stieß die Idee einer Stornogebühr auch im „Vorarlberg heute“-TED am Donnerstag: 72 Prozent der Anrufer hielten eine solche Gebühr für nicht gerechtfertigt.

„Wirt muss Erspartes abziehen“

Und wenn der Wirt schon eine Stornogebühr verlange, dann müsse er das abziehen, was er sich erspart habe, denn er habe ja gar keine Ware liefern müssen. Es gebe aber auch noch weitere Fälle, in denen man gegen diese Stornorechnung angehen könne, sagt die AK-Rechtsexpertin: „Wenn der Wirt den Tisch weitervergeben kann, dann entsteht ihm ja kein Schaden. Dann wird der Gast, der storniert hat, wohl nicht verpflichtet sein, zu zahlen“, so Hinteregger.

„Kein Vorbild, aber Gast geht Vereinbarung ein“

Sogar der Gastronomiesprecher der Vorarlberger Wirtschaftskammer, Andrew Nussbaumer, kann dem Vorgehen der Wiener Wirte nur sehr bedingt etwas abgewinnen. Das sei kein Vorbild, so Nussbaumer, aber es sei trotzdem so, dass der Gast mit einer Reservierung eine Vereinbarung mit dem Wirt eingehe und wenn er sich nicht daran halte, grundätzlich ersatzpflichtig sei. In der Praxis sei das vor allem im à-la-carte-Bereich schwierig. Allerdings komme es auch bei ihm fast täglich vor, dass Reservierungen wieder abgesagt würden. Er habe dann meist Reservegäste parat, so Nussbaumer.