Katamaran-Unfall: Schiffsführer muss zahlen
Die Konstanzer Staatsanwaltschaft bestätigt einen Bericht der „Schwäbischen Zeitung“, sie wirft dem Schiffsführer fahrlässige Gefährdung des Schiffsverkehrs und fahrlässige Körperverletzung vor. Mit dem Strafbefehl sind die Ermittlungen strafrechtlich beendet. Der Schiffsführer kann allerdings noch gegen den Strafbefehl Widerspruch einlegen.
150.000-Euro-Yacht liegt auf dem Seegrund
Der Schiffsführer des Katamarans - einer Personenfähre, die zwischen Konstanz und Friedrichshafen verkehrt - hatte im August auf Höhe Hagnau vor dem deutschen Bodenseeufer eine 150.000 Euro teure Segelyacht gerammt, das Segelschiff war sofort gesunken.
Das Ehepaar aus Konstanz, das sich auf der Yacht befand, wurde durch die Wucht des Aufprall von Bord geschleudert und von der Katamaran-Mannschaft aus dem Wasser geholt. Wie die „Schwäbische Zeitung“ berichtet, liegt das Schiff in rund 240 Metern Tiefe auf dem Seegrund und werde auch nicht geborgen.
Staatsanwaltschaft spricht von Fahrlässigkeit
Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, Andreas Mathy, hätte der Schiffsführer den Segler sehen müssen, die Staatsanwaltschaft wirft ihm Fahrlässigkeit vor. Die Ermittlungen hätten zudem ergeben, dass der zweite Schiffsführer zur Zeit des Unfalls von einem Ingenieur in technische Details eingewiesen wurde, den Blick also nicht auf den See hatte - was aber bei einer unproblematischen Wetter- und Verkehrslage möglich sei.
Landratsamt will Konsequenzen prüfen
Das zuständige Landratsamt will dem Zeitungsbericht zufolge nun mit mehreren Behörden darüber diskutieren, ob der Unfall Konsequenzen nach sich ziehen muss und wenn ja - wie diese aussehen könnten. Am Katamaran entstand bei dem Unfall ein Schaden in Höhe von rund 5.000 Euro.
Link:
- Yacht nach Kollision mit Katamaran gesunken (vorarlberg.ORF.at, 13.8.2016)