Acht Buben missbraucht: Drei Jahre Haft

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs ist ein Jugendlicher am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Er soll im Vorarlberger Kinderdorf acht Buben missbraucht haben.

„Dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen“ seien es gewesen, die der Jugendliche an seinen Opfern vorgenommen haben soll, hieß es in der Urteilsbegründung am Donnerstag. Der mutmaßliche Täter war zum Zeitpunkt des Missbrauchs zwischen 15 und 17 Jahren alt, die meisten der Buben zwischen acht und elf Jahren. Vor Gericht war der Beschuldigte geständig und gab das Unrecht seiner Taten zu.

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Drei Jahre Haft für schweren Missbrauch

Wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen ist ein Jugendlicher am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.

Die Strafe belief sich auf dreieinhalb Jahre Freiheitsstrafe, die der Jugendliche in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher absitzen muss. Ein Gutachter hatte schwere psychische Defizite festgestellt. Den Opfern wurden zudem Schadenersatzbeiträge von über 21.000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Selbst im Kinderdorf aufgewachsen

Die Öffentlichkeit war am Donnerstag - wie fast immer bei Sittlichkeitsdelikten - ausgeschlossen. Der Fall war im vergangenen Frühjahr bekannt geworden, als sich drei der betroffenen Kinder zwei Kinderdorfmüttern anvertraut hatten. Offenbar hatte der Beschuldigte den Buben Geschenke versprochen, wenn sie schweigen.

Eines der Opfer hat so schwere psychische Schäden davongetragen, dass es das Gericht als schwere Körperverletzung wertete. Deshalb drohte dem Beschuldigten eine Höchststrafe von siebeneinhalb Jahren. Der Jugendliche ist seit drei Jahren im Kinderdorf. Wegen Tatwiederholungsgefahr saß er seit Mai in Untersuchungshaft.

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