Rinder-TBC: Sechs Höfe gesperrt

Wegen des Verdachts auf TBC sind in Vorarlberg derzeit sechs Rinderbetriebe gesperrt. Zu Jahresbeginn war in Silbertal ein Verdachtsfall aufgetaucht, ein Betrieb wurde gesperrt. Seither tauchten fünf weitere Verdachtsfälle auf.

Drei der betroffenen Höfe befinden sich im Montafon, einer im Klostertal. Alle Tiere seien bereits diagnostisch getötet worden, informierte die Landesveterinärabteilung am Dienstag. In drei Fällen sei der Erreger im Schnelltest nachgewiesen worden. Zweimal führte die Untersuchung der Organe zu negativen Befunden.

Gesperrt bleiben alle Höfe: In den Betrieben mit den negativen Befunden müssen erst weitere Untersuchungen des Bestandes durchgeführt werden, bis in frühestens sechs Wochen Entwarnung gegeben werden kann. Schon Anfang Jänner musste im Silbertal ein Betrieb gesperrt werden. Zwei Tiere wurden damals diagnostisch getötet.

Ansteckung über Rotwild?

Als wahrscheinlichste Ursache für die neuesten Verdachtsfälle führt Landesveterinär Norbert Greber „die Ansteckung im Sommerhalbjahr beim Weidegang“ ab - und zwar über infiziertes Rotwild.

Die Betriebe bleiben jetzt zwei Monate gesperrt. Für eine definitive Sperre müsse eine positive Bakterienkultur nachgewiesen werden. Dann folge eine viermonatige Sperre, in der der komplette Viehbestand zweimal untersucht werde. Erst dann kann die Aufhebung erfolgen.

Über 9.000 Tiere untersucht

Vorarlberg hatte bereits in den vergangenen Jahren mit Rindertuberkulose zu kämpfen, deshalb wurden 2016 über 9.000 Tiere untersucht. Dabei wurde bei 30 Rindern TBC nachgewiesen, als Risikogebiete kristallisierten sich - wie auch jetzt wieder bestätigt wurde - speziell das Kloster- und das Silbertal heraus. Auch in diesem Jahr werden rund 9.000 Rinder kontrolliert, mehr als die Hälfte der Untersuchungen wurden bereits durchgeführt.

Rindertuberkulose ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die auf den Menschen übertragbar ist. Der Erreger hat eine Inkubationszeit von bis zu zwei Monaten, darauf folgt eine oft lange Latenzphase. Ein Mensch kann sich über Rohmilch, rohes Fleisch und bei der Schlachtung infizieren, aber auch durch Einatmen des Erregers in verseuchten Ställen. Unmittelbare Gefahr für den Konsumenten besteht aufgrund der vielfältigen Untersuchungen, Pasteurisierung und Sicherheitsmaßnahmen aber nicht.