Bestpreisklausel für Onlineplattformen gefallen

Seit Jahresbeginn gibt es für Hotelbuchungen über Onlineplattformen keine Bestpreisklausel mehr. Hoteliers dürfen auf ihren Homepages jetzt wieder billigere Angebote platzieren - sehr zur Freude der heimischen Touristiker.

Buchungsportale wie Booking.com oder hrs haben bisher den günstigsten Zimmerpreis für sich beansprucht. Ein Hotelier, der seine Zimmer über eine Buchungsplattform anbot, durfte auf seiner eigenen Homepage kein günstigeres Angebot schnüren. Diese Klausel ist jetzt gefallen.

Online Reisebuchung

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Gregor Hoch, Sprecher der Hoteliervereinigung, zeigt sich erfreut darüber: „Das Resultat ist ganz klar: Als Hotelier hat man damit wieder seine eigene Vertriebsmacht unter Kontrolle.“ Jetzt könne man sich überlegen, welche Zimmer man über welchen Kanal verkaufen wolle. So sei es jetzt möglich, flexibler zu reagieren und auf der eigenen Homepage auch sehr kurzfristig ein Spezialangebot zu platzieren.

Hoch: Vorteile auch für Kunden

Auch für den Kunden sei die neue Regelung positiv, sagt Hoch. So müsse man sich nicht durch mehrere Reiseplattformen klicken auf der Suche nach einem Schnäppchen, sondern könne davon ausgehen, „dass auf der Homepage des Hotels, in dem man seinen Urlaub machen will, auch tatsächlich das günstigste Angebot bekommt.“

Mehr als die Hälfte aller Buchungen wird mittlerweile online durchgeführt. Wird ein Zimmer über eine Plattform gebucht, fallen für den Hotelier Provisionen an. Umso wichtiger sei es jetzt, dass man auch auf der eigenen Homepage gute Angebote schalten kann, sagt Elmar Herburger, Obmann der Fachgruppe Hotellerie.

Arbeiterkammer rät zum Preisvergleich

Auch die Arbeiterkammer begrüßt die Möglichkeit, dass Hoteliers ihren Kunden günstigere Konditionen anbieten können. Konsumentenschützer empfehlen aber dennoch, die Preise vor einer Buchung immer gut zu vergleichen.