Wahlkarten-Affäre: Beamter wird angeklagt

Im Zusammenhang mit der Wahlkarten-Affäre bei der Bürgermeisterwahl in Hohenems hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Amtsmissbrauchs gegen einen Beamten erhoben. Das Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Richard Amann (ÖVP) wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat nun Anklage wegen Amtsmissbrauchs gegen jenen Hohenemser Beamten erhoben, der mit der Organisation und Durchführung der Wahl beauftragt war. Dem Mann werde vorgeworfen, in 29 Fällen Wahlkarten ausgegeben zu haben, ohne dass dafür persönliche Anträge vorlegen seien, so Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, gegenüber dem ORF Vorarlberg.

In 23 der Fälle soll der Beamte die Wahlkarten als Sammelbestellung für Bewohner eines städtischen Seniorenheims rechtswidrig an Dritte ausgegeben haben.

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Anklage nach Wahl

Im Beitrag von Gernot Hämmerle sehen Sie den Hohenemser FPÖ-Bürgermeister Dieter Egger.

Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren möglich

Die Anklage „Missbrauch der Amtsgewalt“ wurde beim Landesgericht Feldkirch eingebracht. Ob dort auch verhandelt wird, steht noch nicht fest. Prinzipiell wäre auch eine Verlegung nach Innsbruck möglich, sollte sich das Feldkircher Gericht für befangen erklären. Auch der Termin für die Verhandlung ist noch offen.

Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig. Im Falle eines Schuldspruchs hat der Angeklagte mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren zu rechnen. Eine Stellungnahme wollte der Mann gegenüber ORF Vorarlberg nicht abgeben.

Die Verfahren gegen Ex-Bürgermeister Richard Amann (ÖVP), vier weitere Stadtbedienstete und einen Wahlhelfer wurden wegen Mangels an Beweisen eingestellt. Es wurde wegen Amtsmissbrauchs, Beihilfe zum Amtsmissbrauch und Wahlfälschung ermittelt.

Egger ist erfreut und bedauert

Der Hohenemser FPÖ-Bürgermeister Dieter Egger zeigt sich erfreut, dass das Verfahren gegen seinen Amtsvorgänger Amann und weitere städtische Mitarbeiter eingestellt wurde. Er bedauere allerdings, dass nun ein langjähriger verdienstvoller Mitarbeiter vor Gericht müsse. Eggers FPÖ hat damals die Wahl angefochten und damit die Staatsanwaltschaft auf den Plan gerufen.

Wahlkarten ohne Vollmachten

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte die Bürgermeister-Stichwahl vom 29. März 2015 in Hohenems aufgehoben, weil er schwere Unregelmäßigkeiten bei der Ausgabe von Wahlkarten festgestellt hatte. Es sollen Wahlkarten für Familienangehörige beantragt und ausgefolgt und Sammelbestellungen von Wahlkarten für Heimbewohner vorgenommen worden sein - alles ohne Vollmachten.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs, der Beihilfe zum Amtsmissbrauch und der Wahlfälschung mehr dazu in Wahlkarten: Ermittlungen abgeschlossen.

Fall in Bludenz ist noch offen

Ausständig ist derzeit noch die Antwort des Justizministeriums im Zusammenhang mit den Ermittlungen nach der Wahlwiederholung in Bludenz. Der Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Innsbruck wurde Anfang Dezember dem zuständigen Bundesressort übermittelt. Der Vorhabensbericht der Anklagebehörde müsse vom Justizministerium erst noch genehmigt werden.

In Bludenz sollen bei der Bürgermeisterstichwahl im März 2015 in über 60 Fällen Wahlkarten von Parteifunktionären für andere Personen beantragt und ausgestellt worden sein. Ermittelt wurde gegen sechs Personen. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hatte die Ermittlungen in beiden Fällen an die Innsbrucker Anklagebehörde übergeben, um jeglichen Anschein von Befangenheit zu vermeiden - mehr dazu in Wahlkartenaffäre in Bludenz: Ermittlungen fertig.