Nicht jede Rettungsfahrt ist kostenlos

Den Transport eines Verletzten nach einem Unfall per Rettungsauto ins nächste Krankenhaus übernimmt die Sozialversicherung. Es gibt aber auch Situationen, bei denen die Patienten in Vorarlberg die Kosten für die Fahrt selbst übernehmen müssen.

In Vorarlberg wird grundsätzlich niemand für einen Krankentransport durch das Rote Kreuz zur Kasse gebeten, stellt Rot-Kreuz-Geschäftsführer Roland Gozzi klar. Auch dann nicht, wenn jemand noch am Unfallort verstirbt oder schon von vornherein feststeht, dass die Person tot ist, etwa nach einem Suizid. In solchen Fällen wird die Fahrt laut Gozzi als Fehleinsatz verbucht.

Lediglich in einem Fall muss der Patient selbst bezahlen, erklärt Gozzi. Nämlich dann, wenn die Person nicht ins nächstgelegene Krankenhaus gebracht werden will. Sondern in ein Spital ihrer Wahl. Das sei zwar grundsätzlich möglich. Für die Kosten dieses Krankentransportes muss dann aber der Patient selbst aufkommen.

Verschiedene Regelungen in den Bundesländern

Nicht in jedem Bundesland gelten die gleichen Regeln. In Wien steigen Sozialversicherung und Krankenkasse aus, wenn bei dem Unfall eine Person ums Leben kommt. Die Hinterbliebenen müssen für die Kosten der Rettungsorganisationen aufkommen.

Link: