Landeshaftungen reduzieren sich
Die neuen Haftungsobergrenzen orientieren sich an den Einnahmen aus den Zuweisungen vom Bund und den eigenen Steuern. Das Land darf 175 Prozent dieser Summe an Haftungen halten, Städte und Gemeinden sind auf 75 Prozent beschränkt. Laut jüngstem Rechnungsabschluss dürften die Haftungen des Landes also nur 1,4 Milliarden Euro betragen - tatsächlich jedoch sind es gut drei Milliarden.
Mit der nun nötigen Reduktion hat Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) aber kein Problem: „Nach unseren Berechnungen wird das sehr einfach zu erreichen sein, weil wir davon ausgehen, dass die Bankhaftungen bei der Hypobank fast zur Gänze auslaufen werden.“ Die neue Regelung gelte ab 1.1.2019, bis dahin werde man deutlich unter der Grenze bleiben.
Gemeinden deutlich unter Obergrenze
Vorarlbergs Gemeinden stehen heute schon besser da. Mit Haftungen von 420 Millionen Euro liegen sie unter der Grenze von 460 Millionen Euro - die gilt allerdings für die Summe aller Gemeindehaftungen. Liegt eine Gemeinde darüber, kann das Ziel dennoch erreicht werden, wenn die anderen Gemeinden zurückstecken.
Ein Beispiel ist Dornbirn mit Haftungen von mehr als 200 Millionen Euro - das Doppelte des Grenzwertes. Laut Bürgermeisterin Andrea Kaufmann (ÖVP) werde man die Haftungsobergrenze ab 2019 zwei bis drei Jahre nicht einhalten können. Dornbirn haftet nämlich für die Dornbirner Sparkasse. Dennoch sei die Stadt auf gutem Weg, 2008 beliefen sich Dornbirns Haftungen laut Kaufmann noch auf knapp eine Milliarde Euro.
Land kontrolliert
Was passiert jenen, die sich nicht an die Obergrenzen halten? Sanktionen sieht der neue Finanzausgleich nicht vor. Allerdings müssten die Budgetabschlüsse vom Land kontrolliert und genehmigt werden, sagt Landeshauptmann Wallner. Wenn man sehen würde, dass eine Gemeinde über die Grenze hinausschieße, müsse man „auch bei der Genehmigung restriktiver sein“. In Summe sei die neue Regelung laut Wallner jedenfalls zu begrüßen.