Naturschutzanwältin: Umwelt verliert zu oft

Das Jahr 2016 brachte aus Sicht von Naturschutzanwältin Katharina Lins viele Niederlagen für die Umwelt. Sie kritisiert die oft mangelhafte Prüfung von Projekten. Die Behörden hätten aufgrund der Gesetzeslage leichtes Spiel.

Aus der Sicht des Naturschutzes war das zu Ende gehende Jahr 2016 ein Einschneidendes. Bei großen und aus Sicht der Umweltschützer schwerwiegenden Projekten unterlagen die Interessen der Naturschützer und das sogenannte öffentliche Interesse obsiegte. Beispiele dafür sind die Verlängerung der Genehmigung für das Heliskiing am Arlberg, die Inbetriebnahme der neuen Flexenbahn am Arlberg und die Erweiterung des Salzmannhafens in Fußach am Bodensee.

„Fragwürdige Argumentation“ bei Heliskiing

Bei großen Projekten liege der Ball bei der Politik, sagt Lins. Wenig überzeugend war aus ihrer Sicht die Begründung der ÖVP-Landesräte Karlheinz Rüdisser und Erich Schwärzler für die Verlängerung der Heliskiing-Genehmigung. Sie sprachen von öffentlichem Interesse, weil die Flüge etwa der Schulung der Piloten dienten. Für Lins eine fragwürdige Argumentation.

Kritik an Flexenbahn

Das Verfahren für die Flexenbahn ist nach Angaben von Lins unter Zeitdruck und zum Teil auf mangelhafter Grundlage durchgeführt worden. Bei der mündlichen Verhandlung hätte die Behörde auf einen Lokalaugenschein verzichtet. Mit dem Bau der neuen Flexenbahn habe man in unberührte Lebensräume eingegriffen und Zufahrtsstraßen in steiles, felsiges Gelände geschlagen.

Die Genehmigung der Flexenbahn sei ein typisches Beispiel für ein Projekt, dass unter Hinweis auf die Konkurrenzsituation genehmigt wurde. Diese Überlegung würde dazu führen, dass die Skigebiete ständig ausgebaut und erweitert werden müssten, sagt Lins. Mit den neuen Bahnen am Arlberg habe man grundsätzlich bisher unberührte Gebiete erschlossen und massiv in die Natur eingegriffen.

Neue Möglichkeiten durch Aarhus-Konvention

Noch einfacher sei es bei kleinen Projekten: Beamten müssten erst gar keine gröberen Überlegungen anstellen, weil die Bescheide ohnehin nicht beeinsprucht werden können. Lins erhofft sich im Zuge der Umsetzung der Aarhus-Konvention neue Möglichkeiten. Sie regelt die Parteistellung von Naturschutz- und Bürgerorganisationen bei Verfahren.

Auf die Frage, ob sich seit dem Eintritt der Grünen in die Landesregierung ökologisch etwas verbessert habe, sagt Lins, es gebe viele Sachzwänge und bei jedem Vorhaben vielfältige Interessen. Mit Hau-Ruck-Verfahren sei die ökologische Umsetzung von Projekten nicht möglich.

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