Schweiz-Entscheid: Auswirkungen unklar

Vergangene Woche hat das Schweizer Parlament entschieden, dass die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger erhalten bleibt. Arbeitslose Schweizer haben zukünftig am Jobmarkt aber Vorrang - wie sich das auf Grenzgänger auswirkt, ist unklar.

Schweizer Betriebe können auch zukünftig ausländische Bewerber einstellen, in Branchen mit hoher Arbeitslosigkeit werden allerdings Beschränkungen eingeführt: „Inländervorrang light“ heißt dieses Konzept. Offene Stellen sind dann verpflichtend den Arbeitsvermittlungen zu melden. Von dort vorgeschlagene Bewerber müssen zum Gespräch einladen werden.

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Schweiz gibt EU nach

Im Beitrag sehen Sie: Walter Abderhalden, Arbeitsvermittlung St. Gallen

„Künftig wird es so sein, dass diese Stellen gemeldet werden müssen“, sagt Walter Abderhalden von der Arbeitsvermittlung St. Gallen. „Wir müssen ein Portfolio zusammenstellen von geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten und den Arbeitgebern diese Kandidaten zur Verfügung stellen.“

Rund 9.000 Grenzgänger in St. Gallen

Rund 9.000 Grenzgänger pendeln in den Kanton St. Gallen. Offen ist, ob sie die neue Regelung betreffen wird. Für die Zukunft heißt das nämlich: Gibt es eine offene Stelle, können sich jene Personen zuerst melden, die bei den Schweizer Arbeitsvermittlungen gemeldet sind.

Mit dem „Inländervorrang light“ bleibt die Personenfreizügigkeit für EU-Bürger in der Schweiz bestehen - trotz der in einer Volksabstimmung geforderten Begrenzung der Zuwanderung. Feste Quoten für EU-Ausländer soll es nicht geben.