Kein versuchter Mord - Zwei Jahre Haft

Ein 18-jähriger Iraner ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch von der Anklage des versuchten Mordes freigesprochen worden. Im Juni hatte er in Schlins einen Afghanen mit dem Messer lebensgefährlich verletzt. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Angeklagt war der 18-jährige Asylwerber wegen versuchten Mordes. Das Geschworenengericht entschied in der Beratung jedoch mit 4:4 Stimmen, dass es sich bei der Tat um keinen Mordversuch handelt. Vom Vorwurf des versuchten Mordes wurde der Iraner deshalb freigesprochen. Der Beschuldigte habe laut Geschworenengericht vielmehr eine absichtliche schwere Körperverletzung begangen. Hierfür wurde er zu einer unbedingten Strafe von zwei Jahren verurteilt.

Urteil nicht rechtskräftig

Neben der absichtlich schweren Körperverletzung wurde der 18-Jährige auch wegen gefährlicher Drohung, Nötigung, und versuchter Körperverletzung verurteilt. Als strafmildernd galt seine bisherige Unbescholtenheit, sein junges Alter (unter 21 Jahre) und seine verminderte Zurechnungsfähigkeit aufgrund des starken Alkoholeinflusses. Erschwerend wurden die zahlreichen Delikte gewertet. Der Angeklagte hat das Urteil bereits angenommen, die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben. Das Urteil ist deshalb nicht rechtskräftig.

„Wollte ihn nicht töten“

Vor Gericht bestritt der 18-jährige Iraner, dass er seinen Kontrahenten töten wollte. Er räumte aber ein, dass er eine schwere Körperverletzung begangen habe. Das Ganze hatte als Geburtstagsfeier in einer als Asylunterkunft angemieteten Privatwohnung in Schlins begonnen. Die jungen Männer im Alter von 16 bis 18 Jahren tranken reichlich Alkohol - zwei Flaschen und 24 Dosen Bier sollen es für sechs Personen gewesen sein. Schließlich gerieten Iraner und Afghanen in Streit und beschimpften sich gegenseitig.

Lebensgefährliche Verletzung

Im Zuge dieses Streits soll der 18-jährige Gastgeber zu zwei Messern gegriffen haben und auf einen 18-jährigen Afghanen losgegangen sein. Der Angeklagte selbst sagte am Dienstag, sein späteres Opfer habe in zuerst attackiert und ihn mit einem Gegenstand gegen den Kopf geschlagen. Er habe sich gewehrt. Eine Tötungsabsicht bestritt er. Er habe auch weniger zustechen als seinen Kontrahenten vielmehr schneiden wollen. Laut dem medizinischen Befund erlitt der 18-jährige Afghane allerdings einen lebensgefährlichen Lungendurchstich.

Die Polizei musste im Anschluss an die Auseinandersetzung mit fünf Streifen anrücken, um den äußerst aggressiven Tatverdächtigen festnehmen zu können. Auch einen weiteren Mann soll der Angeklagte schwer verletzt haben.

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