Heliskiing mit „öffentlichem Interesse“ begründet

Die Landesräte Erich Schwärzler und Karlheinz Rüdisser (beide ÖVP) begründen ihre Zustimmung zum Heliskiing mit „öffentlichem Interesse“. Die Flüge förderten die Sicherheit und das touristische Angebot, argumentieren sie. Der Alpenverein will gegen die Bewilligung kämpfen.

In allen Bundesländern wurde Heliskiing mittlerweile verboten. In Vorarlberg ist es weiterhin erlaubt - allerdings nur auf dem Arlberg. Mit einem Bescheid des zuständigen Landesstatthalters und Wirtschaftslandesrates Rüdisser wurde die Ausnahmegenehmigung zuletzt bis 2021 verlängert. Die Grünen wollen wissen, warum es das Heliskiing in Vorarlberg immer noch gibt, widerspreche es doch der Alpenkonvention und den Zielen des Vorarlberger Naturschutzgesetzes.

Heliskiing liege im öffentlichen Interesse, so Sicherheitslandesrat Schwärzler und Rüdisser in ihrer Anfragebeantwortung an die Grünen. Denn es erhöhe das touristische Angebot, und das sei für die internationale Positionierung Vorarlbergs im Tourismus von wesentlicher Bedeutung.

Piloten verschaffen sich angeblich Routine

Zudem erhöhe es die Sicherheit, denn die Piloten werden auch für Rettungsflüge eingesetzt. Durch die Heliskiing-Flüge seien sie mit dem Gelände bestens vertraut und hätten mehr Routine und Erfahrung - obwohl das Heliskiing zeitlich und räumlich streng limitiert sein soll. Bisher wurden etwa 250 Flüge pro Saison absolviert. Das Ruhebedürfnis von Skitourengehern und Wintergästen werde dagegen durch Heliskiing nicht wesentlich beeinträchtigt. Genauso könne ausgeschlossen werden, dass Wildtiere dadurch gestört würden, schreiben die beiden Landesräte.

Argumentation für Rauch nicht nachvollziehbar

Landesrat und Grünen-Obmann Johannes Rauch kann die Argumentation der beiden ÖVP-Landesräte nicht nachvollziehen, sieht allerdings seine Hände gebunden. Es würden sich nicht nur die Naturschützer aufregen, sondern er auch, aber „leider erfolglos“. Die Entscheidung sei gegen seinen Willen getroffen worden - er sage, es gebe kein Argument dafür und kein überwiegendes öffentliches Interesse. Die Anfragebeantwortung zeige zum Beispiel, dass das Argument, es brauche Heliskiing zur Aufrechterhaltung der Flugrettung, nicht richtig sei. Die Flugrettung sei etwas völlig eigenes und funktioniere ohne Heliskiing auch.

„Nur für 0,06 Prozent der Gäste überhaupt Thema“

Der Alpenverein Vorarlberg will die Verlängerung der Heliskiing-Genehmigung nicht hinnehmen und wird eine Eingabe dagegen beim Verkehrsministerium machen. Der Alpenverein kritisiert vor allem die Begründung Rüdissers, Heliskiing sei von wirtschaftlicher Bedeutung für den Tourismus. Dies werde durch keinerlei Zahlen belegt, kritisiert Andreas Schmidt, Obmann des Alpenvereins Vorarlberg: Vorarlberg habe über 1,2 Millionen Gäste pro Winter. Von diesen könnten nur 750 Heliskiing in Anspruch nehmen - damit sei es nur für 0,06 Prozent der Gäste überhaupt ein Thema und könne kaum von großer wirtschaftlicher Bedeutung sein.

Zudem widerspreche die Genehmigung den Tourismuszielen 2020, in denen sich Vorarlberg zu einer schonenen Mobilität ohne unnötige schädliche Emissionen verpflichte. Auch der Sicherheitsaspekt werde einfach als Behauptung in den Raum gestellt und nicht durch ein Gutachten oder Fakten begründet. Die Bergrettung schließt sich dem an - die Sicherheit sei durch Heliskiing-Piloten weder höher noch geringer.

Rüdisser: „Nicht nur in Zahlen messbar“

Rüdisser entgegnet, die wirtschaftliche Bedeutung lasse sich nicht nur in Zahlen messen. Fakt sei, dass sich der Tourismus hervorragend entwickelt habe, und eine Facette, die dazu beigetragen habe, sei eben auch das Heliskiing.

Stopp für Ausnahmegenehmigung verlangt

Naturschützer hatten sich vehement gegen eine Verlängerung der Genehmigung ausgesprochen. Auch die SPÖ hatte zuletzt verlangt, die Ausnahmegenehmigung für den Arlberg nicht mehr zu verlängern. Es wurde auch gefragt, wie sich Heliskiing mit der Kampagne „Respektiere Deine Grenzen“ des Landes vertrage, für die zum Schutz des Wildes viel Geld ausgegeben worden sei.

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