Sexualtäter von Gaißau wieder in Haft
Der mittlerweile 18-Jährige wurde laut Zeitungsbericht am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen zwei versuchter Einbrüche in Wohnhäuser zu sieben Monaten Haft verurteilt.
Damit hat der Gaißauer gegen seine Bewährungsauflage verstoßen. Die 35 bedingten Haftmonate aus dem Sexualverbrechern wurden in unbedingte umgewandelt. Der 18-Jährige muss nun für 3,5 Jahre ins Gefängnis.
Der damals 16-Jährige hatte im Juli 2014 nach einem Zeltfest in Gaißau eine damals 20-Jährige bewusstlos geschlagen und die Wehrlose schwer sexuell missbraucht - mehr dazu in Sexualverbrechen: Haft für 16-Jährigen.