Neues Gesetz gegen Haftstrafen von Jugendlichen

Seit heuer sieht das Jugendgerichtsgesetz-Änderungsgesetz eine Vermeidung von Haft gegenüber Jugendlichen vor. Am Montag wurden zwei Jugendliche wegen sexuellen Missbrauchs zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Anfang des Jahre ist das Jugendgerichtsgesetz-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Dieses sieht eine Vermeidung von Haft gegenüber Jugendlichen vor. Denn laut Klaus Schwaighofer, Professor für Strafrecht an der Universität Innsbruck, wirkt sich eine Haft erwiesenermaßen ungünstig auf die weitere Entwicklung von Jugendlichen - gerade im Reifungsprozess - aus. Haft entsozialisiert, erklärt Schwaighofer.

Geständig und unbescholten

Bei der Verhandlung am Montag begründete die Richterin die bedingte Haftstrafe der beiden Jugendlichen damit, dass der 16-jährige Bursche und das 15-jährige Mädchen beim Prozess größtenteils geständig gewesen seien. Außerdem waren die beiden unbescholten, das heißt, sie hatten zuvor noch keine Straftat begangen.

Video: Belastung für Opfer bleibt bestehen

Für Schwaighofer ist klar, bei der Tat handelt es sich um keine Bagatelle. So lassen sich derartige Videos im Internet nicht mehr löschen. Es sei ein technisches Problem, weil die Verbreitung solcher Videos über das Internet exponentiell zunehme. Eine Person verschickt eine Datei an mehrere Empfänger, diese verschicken sie wiederum an andere Personen und so weiter. Die Belastung für das Opfer bleibe dadurch auf Dauer weiterbestehen. Schwaighofer warnt zudem, dass derartige Videos nicht heruntergeladen und weitergeschickt werden dürfen, auch das stelle eine strafbare Handlung dar.

Bewährungsstrafen für jugendliche Täter

Die beiden Jugendlichen hatten ein gleichaltriges Mädchen auf einer Geburtstagsfeier gequält und gefilmt. Die beiden Angeklagten wurden zu jeweils fünf Monaten Haft auf Bewährung sowie jeweils 1.200 Euro Geldstrafe verurteilt. Zusätzlich müssen sie dem Opfer 3.000 Euro Schmerzengeld zahlen und Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Der 16-Jährige muss außerdem zur Gewaltberatung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig - mehr dazu in: Gequält und gefilmt - Jugendliche verurteilt.