Bauland-Notstand in Vorarlberg
In den 1970er Jahren - als die ersten Flächenwidmungspläne erstellt wurden - wurde in Erwartung eines großen Baubooms viel mehr Fläche als Baugrund gewidmet als eigentlich notwendig war. Noch heute sind landesweit über 4.000 Hektar als Baufläche gewidmet, die aber nicht zur Verfügung stehen, weil sie im Sinne einer sicheren Kapitalanlage nicht verkauft werden. Laut Martin Strele vom Verein Bodenfreiheit werden täglich in Vorarlberg 1.500 Quadratmeter neu in Baufläche umgewidmet.
Gewerbeflächen sind knapp
Am Standort Vorarlberg werden Gewerbeflächen zunehmend knapper. Das liegt zum einen an der stark wachsenden Wirtschaft, zum anderen am eingeschränkten Angebot an Gewerbeflächen, sagt Joachim Heinzl, von der Wirtschaft-Standort-Gesellschaft.
Die Wirtschaftsstandort Vorarlberg Gesellschaft (WISTO) ist eine Servicegesellschaft, die unter anderem bei der Erweiterung und Ansiedeln von Betrieben unterstützt.
Das Beispiel Ölz zeige, wie schwierig es sei, ein geeignetes Grundstück zu finden. Laut Heinzl wurde jahrelange nach einer Gewerbefläche gesucht. In Weiler sei man nun fündig geworden - mehr dazu in Ölz verteidigt Bau-Pläne in Weiler. Es hätte auch bereits gewidmete Gewerbegebiete in der Nähe des Ölz-Standortes in Dornbirn gegeben. Diese würden aber nicht zum Verkauf angeboten, sondern seien Baurechtsangebote, sagt Heinzl. Die Flächen könnten zwar gemietet, aber nicht gekauft werden.
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Heinzl zu Gast im V-heute-Studio
Im Vorarlberg-heute-Studio zu Gast bei Daniel Rein: Joachim Heinzl, von der Wirtschaft-Standort-Gesellschaft
Betriebsgebiete in Entwicklung
In Vorarlberg sind laut Heinzl Betriebsgebiete in Entwicklung, beispielsweise am Güterbahnhof in Wolfurt, in Lustenau oder im Gebiet entlang der A14 in Hohenems. Die Entwicklung von Betriebsgebieten sei aber langwierig. Oft müssten sich die Gemeinden mit sehr vielen Grundeigentümern einigen, da es kaum noch große Flächen gebe, die nur einem Eigentümer gehörten.
Temporäre Widmung möglich
Eine weitere Möglichkeit, um Grundreserven anzuzapfen, sei die Vertragsraumordnung, so Heinzl. Dies ermögliche den Gemeinden, ein Grundstück temporär zu widmen. Wird das Grundstück nicht bebaut, erfolgt ein Kauf durch die Gemeinde oder eine entschädigungslose Rückwidmung. Das Verfahren werde sehr rege angenommen, so Heinzl.