Skepsis gegenüber „Teilzeitkrankenstand“
Das im Ministerrat beschlossene Gesetz sieht vor, dass jene Personen, die mindestens sechs Wochen im Krankenstand waren, die Arbeitszeit vorübergehend um 50 bis 75 Prozent reduzieren können. Das Gehalt wird entsprechend gekürzt, zusätzlich zahlt aber die Krankenversicherung ein Wiedereingliederungsgeld. Beide Bezüge sind höher als das im Krankenstand bezogene Krankengeld.
Arbeitsmedizinerin hat Zweifel
Die Umsetzung dieses Gesetzes sei aber alles andere als einfach, so Nadja Ivica, ärztliche Leiterin der Bregenzer Arbeitsmedizingesellschaft ameco. Es brauche gute Arbeitsmediziner, die eine gute Analyse des Arbeitsplatzes machen könnten. Zudem brauche es auch die Bereitschaft der Arbeitgeber, da das Gesetz auf Freiwilligkeit baut.
Dieses Element ist nicht mehr verfügbar
Experten im Interview
Zu sehen sind Personaler Johannes Berger von der Firma Blum, Arbeitsmedizinerin Nadja Ivica und Christoph Jenny von der Wirtschaftskammer.
Ivica glaubt, dass nur wenige Firmen in die Schaffung der nötigen Teilzeitarbeitsplätze für die Betroffenen investieren. In einigen Branchen sei das auch nur sehr schwer möglich.
Wirtschaftskammer: „Minderheitenprogramm“
Kritisch äußert sich auch Christoph Jenny, stellvertretender Direktor der Vorarlberger Wirtschaftskammer. Kleinere Firmen würden sich schwer tun, die Regelung umzusetzen. Da hätten es größere Firmen leichter, wenn genügend Interesse besteht. Für ihn ist das Gesetz ein Minderheitenprogramm.