7.100 Geringfügige müssen Beiträge nachzahlen
Rund 16.000 Vorarlberger Arbeitnehmer waren im Vorjahr geringfügig beschäftigt. An 7.100 davon hat die Vorarlberger Gebietskrankenkasse (VGKK) vor wenigen Tagen Vorschreibungen verschickt, also Forderungen für die Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung. Diese Beiträge müssen dann bezahlt werden, wenn die Einkommensgrenze von monatlich 406 Euro überschritten wurde.
Die Arbeitnehmer haben mit Bezahlung der Beiträge den vollen Anspruch auf Krankengeld und Beitragszeiten für die Pensionsversicherung. Es gebe immer wieder Fälle, in denen die Krankenkassenbeiträge die Versicherten unerwartet treffen, heißt es bei der VGKK. Die Forderungen könnten mehrere Hundert Euro betragen. Die VGKK empfiehlt daher, sich zu informieren und finanziell vorzusorgen.