Erster H5N8-Verdachtsfall bei Hausgeflügel

In Vorarlberg ist ein erster Verdachtsfall auf Vogelgrippe bei Hausgeflügel aufgetreten. Bisher waren nur Wildvögel betroffen. Am Bodensee gelten ab Freitag, 0.00 Uhr, eine Schutzzone und eine Stallpflicht.

Der Verdachtsfall in einem Vorarlberger Geflügelbetrieb wurde am Mittwoch gemeldet. Jetzt überprüft die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) Proben von mehreren toten Tieren aus dem Betrieb. Mit Ergebnissen ist laut Ulrich Herzog vom Gesundheitsministerium bis Freitag zu rechnen.

Sollte sich der Verdacht erhärten, müssen die Tiere gekeult und der Standort desinfiziert werden. Der Betrieb ist bereits gesperrt. Es sei kein verseuchtes Fleisch in den Handel gelangt, hieß es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium.

Schutzzone ab Mitternacht

In der Nacht auf Freitag wird in Abstimmung mit Deutschland und der Schweiz rund um den Bodensee eine einen Kilometer breite Schutzzone verordnet, in der eine Stallpflicht für Hausgeflügel gelten wird. Die Anzeigepflicht der Krankheit beim Amtstierarzt gilt dann verstärkt. Zudem gelten besondere Hygienemaßnahmen beim Transport und bei den Zugängen zu Geflügelställen. Außerdem statten Veterinärmediziner den Betrieben einmal im Monat einen Besuch ab.

Vogelgrippe

APA/Leodolter

Die entsprechenden Bestimmungen treten am Freitag um 0.00 Uhr in Kraft. Dazu sei eine Anpassung der Geflügelpest-Verordnung notwendig gewesen. Diese Verordnung gilt bis auf Widerruf. Auch in anderen Seegebieten in Österreich werden Überprüfungen vorgenommen.

Bernhard: „Wie Ebola für den Menschen“

Noch einmal betonte Herzog am Donnerstag, dass der H5N8-Stamm mit großer Wahrscheinlichkeit ungefährlich für den Menschen ist. „Es gibt hier keine Hinweise derzeit, dass es erkrankte Personen weltweit gegeben hat mit diesem Erreger.“ Das sei auch ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zur Situation 2006, „als der große Seuchenzug von H5N1 unter dem Synonym ‚Vogelgrippe‘ über Europa hereingebrochen ist“. Dennoch riet Herzog, tote Wildtiere nicht anzugreifen.

Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Im Bereich von einem Kilometer Entfernung vom Bodensee gilt für alle Geflügelhalter ab Mitternacht Stallpflicht. Davon betroffen sind vor allem Freilandbetriebe.

Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) ging ebenfalls nicht davon aus, dass das Virus nicht auf den Menschen übertragbar ist. Für die Vogelwelt sei das Virus aber das, „was Ebola für den Menschen ist“. Die am Bodensee herrschende Leinenpflicht erklärte Bernhard damit, dass Säugetiere zwar nicht betroffen sind, das Virus über den Hund aber trotzdem in die eigenen vier Wände gelangen könne. Außerdem riet er, bei Kontakt mit Wildvögeln oder beim Betreten von Geflügelställen Kleidung und Schuhe zu wechseln.

Gefährlicher Erreger in Vorarlberg

Seit Mittwochnachmittag steht fest, dass die gefährliche Variante der Vogelgrippe vom Typ H5N8 auch am österreichischen Bodensee-Ufer angelangt ist. In Österreich seien bisher zehn Tiere betroffen, die letzten Fälle wurden am Dienstag gemeldet. Rund um den See waren in der jüngsten Vergangenheit 70 bis 80 tote Tiere entdeckt worden - mehr dazu in Vogelgrippeerreger: Stallpflicht kommt.

Bei Wildvögeln ergaben Tests am Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der AGES in Mödling den Nachweis des Aviären Influenzavirus (AI) des Subtyps H5N8 in der hochpathogenen Variante. Laut Friedrich Schmoll, Leiter der Abteilung Tiergesundheit bei AGES, würden die betroffenen Tiere an Atemwegserkrankungen leiden, dazu kämen Durchfall und Erkrankungen des Zentralnervensystems.