Vogelgrippe-Erreger: Stallpflicht kommt

Bei fünf Wildvögeln am Vorarlberger Bodenseeufer ist der gefährliche Vogelgrippe-Erreger festgestellt worden. Das Land Vorarlberg kündigte jetzt ein Sieben-Punkte-Programm sowie die Stallpflicht an, um die Ausbreitung zu verhindern.

Das Programm wurde am Mittwochnachmittag in einem Gespräch zwischen Landesrat Erich Schwärzler (ÖVP) und den betroffenen Gemeinden vereinbart. Kern des Programms sei es, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern und insbesondere das Hausgeflügel und die Geflügel-Betriebe zu schützen, so Schwärzler im Anschluss an das Treffen.

Vogelgrippe

APA/Leodolter

Für die Entsorgung der toten Tiere seien die Gemeinden zuständig, die nötigen Vorkehrungen würden von den Bauhöfen und der Feuerwehr getroffen. Eine vom Gesundheitsministerium am Nachmittag angekündigte Verordnung werde wahrscheinlich am Donnerstag schlagend, so Schwärzler. Sie sehe einen zwei bis drei Kilometer breiten Schutzgürtel entlang des Bodenseeufers vor. Wichtig sei auch, den Kontakt von Geflügel mit Wasservögeln zu vermeiden.

Hochpathogener Subtyp

Wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch bestätigte, wiesen die Anfang November im Rheindelta-Gebiet gefundenen Tiere - vier Reiherenten und eine Tafelente - die hochpathogene Variante des Vogelgrippe-Virus H5N8 auf. Das hätten Untersuchungen des Nationalen Referenzlabors für Aviäre Influenza am Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) in Mödling ergeben.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Fünf tote Enten sind am Vorarlberger Bodenseeufer gefunden worden. In einer eilig einberufenen Sitzung in Bregenz haben Land und Gemeinden Maßnahmen getroffen, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet.

Zuvor war dieser Subtyp (H5N8) bereits bei mehreren Tieren in Deutschland festgestellt worden. In Deutschland, Österreich und der Schweiz wurden bislang zwischen 70 und 80 tote Wasservögel, vor allem Reiherenten, entdeckt. Als Gegenmaßnahme bereite man eine Verordnung vor, die nach Abstimmung mit den Nachbarländern am Donnerstag kundgemacht werden soll. Sie soll eine Stallpflicht für Hausgeflügel im betroffenen Gebiet vorsehen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

Für Mensch wahrscheinlich nicht gefährlich

Bisher gibt es keine Hinweise darauf, dass der gefundene Virusstamm H5N8 beim Menschen schwere Erkrankungen auslöse. Die Einstufung in hochpathogene und niedrigpathogene Typen beziehe sich allein auf den Schweregrad der Erkrankung bei Vögeln. Laut dem deutschen Bundesamt für Risikobewertung sei eine Ansteckung über infizierte Lebensmittel zwar denkbar, aber unwahrscheinlich. Im Gegensatz dazu hatte der H5N1-Virus 2006 zu mehr als 400 Menschen das Leben gekostet.

Vogelgrippe

APA/Leodolter

Infizierte Hühner und Puten verenden jedoch zum Großteil an H5N8. Sichtbar wird die Krankheit dadurch, dass die Hühner apathisch erscheinen und keine oder stark verformte Eier legen. Der Vorarlberger Landesveterinär Norbert Greber riet am Mittwoch, den Fund eines toten Vogels der jeweiligen Gemeinde zu melden. Sorgen über eine Ansteckung müsse sich niemand machen.

Bei Kontakt mit toten Vögeln seien allerdings Schutzmaßnahmen zu ergreifen, sagte Gesundheitslandesrat Christian Bernhard (ÖVP) - etwa ein Wechseln der Kleidung. Für Hunde gelte daher Leinenzwang.

Weitere Fälle in Europa

Auch aus Polen, Ungarn, Kroatien und Schleswig-Holstein wurden diese Woche Fälle von Vogelgrippe des Subtyps H5N8 gemeldet. In Ungarn ist ein Betrieb mit Puten von der auch als Geflügelpest bezeichneten Krankheit betroffen. Das aktuell gehäufte Auffinden dieser Erkrankung dürfte mit dem Zug von Wildvögeln Richtung Süden zu tun haben.

Vogelgrippe-Alarm im Jahr 2006

Im Jahr 2006 gab es schon einmal Vogelgrippe-Alarm am Bodensee. Damals tötete der Erreger H5N1 Wasser-Vögel am Bodenseeufer. Damals wurde eine Schutzzone eingerichtet. Unter anderem gab es eine Stallpflicht für Geflügel - mehr dazu in Stallpflicht in den Vorarlberger Risikogebieten (vorarlberg.ORF.at; 15.2.2006).

Link: