Gorbach reicht Beschwerde beim VfGH ein

Der Rechtsstreit über den Pensionsanspruch des ehemaligen FPÖ-Landesstatthalters Hubert Gorbach geht weiter: Knapp vor Ablauf der sechswöchigen Einspruchsfrist brachte Gorbach Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) ein.

Für Gorbachs Wiener Rechtsanwalt, Michael Rohregger, der die Beschwerde gegen den abweisenden Bescheid des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichts beim VfGH einreichte, ist der Fall klar: Es sei „ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Vertrauensschutz, wenn drei Jahre vor Pensionsantritt die Rechtslage derart geändert wird, dass der Pensionsantritt um weitere 8,5 Jahre hinausgeschoben wird.“

„Gravierender und plötzlicher Eingriff“

Umgelegt auf das allgemeine ASVG-Pensionssystem würde das laut Rohregger bedeuten, dass man mit 62 Jahren erfährt, die Pension nicht in drei Jahren (also mit 65 Jahren), sondern erst in 11,5 Jahren (also mit 73,5 Jahren) zu erhalten.

„Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit zur Anpassung des Pensionssystems, ist dies ein viel zu gravierender und plötzlicher Eingriff in Anwartschaften, für die man jahrzehntelang Beiträge geleistet hat, als dass dies verfassungsrechtlich Bestand haben könnte“, echauffiert sich der Advokat.

11.000 Euro Bruttopension

Hintergrund des Streits: Im Jahr 2010 wurde das Pensionsantrittsalter von Landesbediensteten von 56,5 auf 65 Jahre angehoben. Das will Gorbach nicht akzeptieren, er forderte vom Land die rückwirkende Auszahlung bis 2013 - damals hatte der heute 60-Jährige das ursprünglich geltende Pensionsantrittsalter erreicht. Laut Angaben des Landes geht es bei Gorbach um eine Monatsbruttopension von knapp 11.000 Euro.

Das Land lehnte das Ansuchen des früheren FPÖ-Politikers ab, auch das Landesverwaltungsgericht wies Gorbachs Beschwerde ab. Die Begründung: Die Altersanhebung stelle keine Kürzung von Ansprüchen dar, sondern nur die Abschaffung von Politikerprivilegien.

Gang zum EuGH noch offen

Ob der Verfassungsgerichtshof anderer Ansicht ist, bleibt vorerst abzuwarten. Und falls nicht? Ein Rechtsmittel an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist laut Rohregger derzeit nicht angedacht, und „über die Erhebung einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wird erst nach Vorliegen der Entscheidung des VfGH entschieden werden“, so der Anwalt.

Andreas Feiertag, ORF Vorarlberg

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