Wegen Veruntreuung von Rubbellosen verurteilt

Eine ehemalige Trafikangestellte ist am Mittwoch wegen Veruntreuung zu einer nicht rechtskräftigen Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatte Rubbellose aufgerubbelt, ohne für die Lose zu zahlen, und dann den Gewinn eingestrichen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 24-Jährige spätestens Anfang 2014 mit dem Veruntreuen der Rubbellose begonnen hat. Anfangs ist das länger nicht aufgefallen. Aber dann hat die Trafik im Unterland Verluste aus ihrem Geschäft mit den Losen gehabt. Sie musste der Lottogesellschaft zwar Geld für die Lose überweisen, ihr fehlten aber die Einnahmen, da es ja keine Kunden gab, die für die Lose bezahlt hätten.

1.440 Euro Geldstrafe

Laut der Inhaberin der Trafik hat das Vorgehen der Täterin schließlich zu einer existenzbedrohenden finanziellen Schieflage der Trafik geführt. Die 24-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. Da sie als Karenzgeldbezieherin nur ein niedriges Einkommen hat, hält sich die Höhe der Geldstrafe mit 1.440 Euro in Grenzen.