4.600 Schüler besuchen Islamunterricht

In Vorarlberg sind derzeit drei islamische und zwei alevitische Religionslehrer im Bereich der mittleren und höheren Schulen und 24 weitere im Pflichtschulbereich tätig. Zusammen unterrichten sie rund 4.600 Schüler. Das belegen die Zahlen des Landes.

Unter dem Titel „Zurschaustellung islamischer Symbole“ hat die FPÖ eine Landtagsanfrage an die Landesrätinnen Bernadette Mennel (ÖVP) und Katharina Wiesflecker (Grüne) gerichtet. Grund dafür war unter anderem ein Islamlehrer, der sich aus religiösen Gründen geweigert hat, Frauen die Hand zu geben. Zudem würde die Zurschaustellung islamischer Symbole an den Schulen zunehmen, etwa in Form von Kopftüchern, so die Freiheitlichen.

In der Anfragebeantwortung nannten die beiden Landesrätinnen konkrete Zahlen: Aktuell unterrichten drei islamische und zwei alevitische Religionslehrer an den mittleren und höheren Schulen, 24 weitere an den Pflichtschulen. Sie unterrichten insgesamt gut 4.600 Schüler. Mit Abstand am meisten sind es mit 125 an der Volksschule und 123 an der Neuen Mittelschule Lustenau-Kirchdorf.

Die Fachaufsicht über den Unterricht regeln die Glaubensgemeinschaften intern, die organisatorische Aufsicht regelt die staatliche Schulbehörde. Auffälligkeiten habe es bisher nicht gegeben, heißt es in der Anfragebeantwortung.

„Kein Fall von Kopftuchzwang bekannt“

Religiös begründete Vorschriften - wie etwa das Kopftuch - würden unter das älteste, noch immer gültige Minderheiten-Schutzrecht in Österreich, das Staatsgrundgesetz von 1867, fallen. Die staatliche Schulaufsicht könne das ebenso wenig einschränken wie eine Verhaltensvereinbarung des Schulgemeinschaftsausschusses, betonen Mennel und Wiesflecker.

Daher könne auch im öffentlichen Dienst oder an Universitäten kein Kopftuchverbot verhängt werden. Umgekehrt seien den Schulbehörden bisher aber auch keine Fälle bekannt, dass Mädchen zum Kopftuch gezwungen würden.

„Weit entfernt von Parallelgesellschaften“

Insgesamt halten die beiden Landesrätinnen fest, dass Vorarlberg weit entfernt von Parallelgesellschaften sei, wie sie aus anderen Ländern Europas bekannt sind. Die „ethnische Verdichtung“ in bestimmten Stadtteilen, Regionen oder Siedlungen sei vergleichsweise niedrig.

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