Wahlkosten: Gemeinden erhalten 637.000 Euro

Vorarlbergs Gemeinden können aufatmen: Bund und Länder wollen die Kosten für die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am 4. Dezember 2016 übernehmen. Die Gemeinden sollen gut 637.000 Euro erhalten.

Für weitere Aufwendungen, die den Gemeinden durch die klebstoffbedingte Verschiebung des Wahltermins entstehen, gibt es zudem eine Entschädigung vom Bund. Darauf hat sich jetzt der Verfassungsausschuss des Nationalrats geeinigt, die notwendige Mehrheit im Parlament zeichnet sich bereits ab. Für Vorarlbergs Kommunen heißt das: Sie sollen gut 637.000 Euro erhalten.

Rund 1.500 Wahlberechtigte mehr

Laut Gernot Längle, Leiter der Landeswahlbehörde, sind für die anstehende Stichwahl mit heutigem Stand exakt 271.201 Vorarlberger wahlberechtigt - das sind an die 1.500 mehr als beim letzten Mal im Mai. Der Grund: Seit damals wurden mehr Menschen 16 Jahre alt und damit wahlberechtigt, als zwischenzeitlich verstarben.

Gleiche Teile für Bund und Länder

Laut Bundespräsidentenwahlgesetz erhalten Gemeinden für die Ausrichtung einer Bundespräsidentenwahl pro Wahlberechtigtem vom Bund 67 Cent, für eine mögliche Stichwahl dann weitere 25. Dann ist aber Schluss, an eine finanzielle Entschädigung für eine eventuelle Wiederholung einer Stichwahl, wie sie nun bevorsteht, hat der Gesetzgeber nicht gedacht. Soll heißen: Ex lege blieben alle Gemeinden jetzt auf den anstehenden Kosten sitzen.

Was freilich den Gemeindeverband aufs Tapet rief, dieser forderte Bund und Länder zu raschem Handeln auf. Dass sich Bund und Länder nun auf eine gemeinsame Kostenübernahme zu gleichen Teilen einigten, ist daher weniger überraschend als die vorgeschlagene Höhe: Mit 1,72 Euro wird der Satz mehr als verdoppelt - wobei der Bund und die Länder je 86 Cent pro Wahlberechtigtem übernehmen.

Überstunden in den Gemeinden

Dazu kommen weitere 63 Cent pro Wahlberechtigtem für die Termin-Verschiebung der Stichwahl, die der Bund alleine trägt. Als Begründung wird unter anderem auf die erhebliche Zahl notwendiger Überstunden in den Gemeinden durch die Wahlwiederholung und die beschlossene Aktualisierung der Wählerverzeichnisse sowie anfallende Portokosten für Wahlkarten verwiesen. Gerechnet am aktuellen Stand der Wahlberechtigten, sollen Vorarlbergs Gemeinden demnach gut 404.000 Euro vom Bund und mehr als 233.000 Euro vom Land erhalten.

Beschlossen hat dies der Verfassungsausschuss des Nationalrats gemeinsam mit der Einführung eines Zentralen Wählerregisters, das den Gemeinden ab dem Jahr 2018 zur Verfügung stehen soll. Die Ausschussmitglieder stimmten teils einstimmig, teils mehrheitlich für einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalitionsparteien. Damit dürfte für dieses kleine Wahlrechtspaket, das noch einige weitere kleine Änderungen als Reaktion auf die vom Verfassungsgerichtshof aufgehobene letzte Bundespräsidenten-Stichwahl enthält, auch die notwendige Zweidrittelmehrheit im Nationalrat gesichert sein. Neben der SPÖ und der ÖVP zeigte sich grundsätzlich auch die Opposition zufrieden, die Neos verlangten allerdings Nachjustierungen.

Andreas Feiertag, ORF Vorarlberg

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