Weber: Aus für U-Ausschuss „vernünftig“

Karl Weber, Verfahrensanwalt des Hypo-U-Ausschusses, hält das vorzeitige Ende für eine vernünftige Entscheidung. Damit ein solcher Untersuchungsausschuss in Zukunft mehr Erfolg hat, bräuchte es laut dem Experten eine Gesetzesänderung.

„Ich glaube, es ist eine sehr vernünftige Entscheidung“, kommentierte Weber am Mittwoch das vorzeitige Aus des Hypo-Untersuchungsausschusses, das die Klubobleute am Montag beschlossen haben. Es habe sich zuletzt gezeigt, dass die Informationslage „nicht gerade die beste ist“. Es mache daher auch keinen Sinn, „ad Infinitum Zeugen vorzuladen und Akten anzufordern, die man dann doch nicht bekommt.“

„Nicht darüber gesprochen“

Dem neuen Ausschussvorsitzenden Reinhold Einwallner (SPÖ) - er hat vergangene Wochen den rekonvaleszenten Michael Ritsch (SPÖ) beerbt - habe er, Weber, nicht zu einem Ende des Ausschusses geraten. Das sei nie Thema gewesen, „darüber habe ich mit ihm auch gar nicht gesprochen.“

Man habe sich stattdessen über die Auslegung einzelner Bestimmung der Landesverfassung und der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtags unterhalten. „Und das läuft eben darauf hinaus, dass die Kompetenz des Untersuchungsausschusses in meinen Augen weniger umfangreich ist, als er das gern hätte.“

Verfassungsrechtliche Änderung nötig

Damit sich das ändert, müsste sich an der Gesetzeslage etwas ändern, sagt der Innsbrucker Jurist. Beim Untersuchungsausschuss des Nationalrats entscheide der Verfassungsgerichtshof über Streitigkeiten, beispielsweise welche Akten vorzulegen oder zu schwärzen sind.

Eine ähnliche Bestimmung gebe es in Vorarlberg nicht: „Dazu bedürfte es einer bundesverfassungsrechtlichen Ermächtigung, und der Bund ist offensichtlich nicht bereit, den Ländern diese Kompetenz des VfGH zu geben.“

Letzte Sitzung am 2. Dezember

Am Montag hatten die Klubobleute beschlossen, den U-Ausschuss vorzeitig zu beenden. Am 2. Dezember soll die letzte von vier noch ausstehenden Sitzungen stattfinden, ursprünglich waren weitere 13 Sitzungen bis März 2017 geplant. Einwallner begründete den Beschluss damit, dass weder die Hypo Vorarlberg noch Bundesstellen wie die Finanzmarktaufsicht Akten zur Verfügung stellen wollten - mehr dazu in Vorzeitiges Aus für Hypo-U-Ausschuss.