Wahlwiederholung für Thurnher „überzogen“

„Falter“-Chefredakteur und Buchautor Armin Thurnher hält die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes zur Wiederholung der Bundespräsidentenwahl für überzogen. Tatsächlich sei bei der Stichwahl nicht manipuliert worden, betonte Thurnher in „Vorarlberg heute“.

In jedem demokratischen Staat gebe es bei Wahlen Unsicherheiten, Schlampereien und Pannen, so Thurnher – es komme aber darauf an, ob sie das Ergebnis wirklich beeinflussten und ob tatsächlich manipuliert worden sei. Das sei in Österreich laut Verfassungsgerichtshof (VfGH) nicht der Fall gewesen, wäre aber theoretisch möglich gewesen. Den Freiheitlichen warf der „Falter“-Chefredakteur in dem Zusammenhang vor, ein Klima der Unsicherheit zu schaffen.

Er glaube, der VfGH habe durch die Entscheidung zur Wahlwiederholung einfach Sicherheit stiften wollen und nicht riskieren wollen, „Opfer einer Kampagne zu werden, dass er den Rechtsstaat nicht eisern verteidige“. Für ihn sei das Urteil „vollkommen überzogen“, er bezweifle aber nicht dessen Gültigkeit.

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Thurnher im Vorarlberg heute-Interview

„Falter“-Chefredakteur Armin Thurnher war zu Gast bei Daniel Rein in „Vorarlberg heute“. Er ist der Meinung, die FPÖ versuche, den demokratischen Rechtsstaat zu verunsichern.

Klage gegen Schnizer nach „Falter“-Interview

Verfassungsrichter Johannes Schnizer hatte in einem „Falter“-Interview gesagt, die FPÖ habe die Anfechtung schon vor der Bundespräsidentschaftswahl vorbereitet. Die FPÖ wird ihn deswegen nun klagen. Mehr dazu in FPÖ klagt VfGH-Richter Schnizer. Hier werde so getan, als habe Schnizer der FPÖ kriminelle Handlungen unterstellt, sagte Thurnher - er sieht das nicht so.

Kritik von FPÖ-Bösch

Der freiheitliche Parteiobmann Reinhard Bösch übt scharfe Kritik am Auftritt Thurnhers in „Vorarlberg heute“: "Die falsche Behauptung der Grünen, wonach es keinerlei Manipulation bei den Wahlkarten bei der Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl gegeben habe, wird durch ständiges Wiederholen nicht richtiger“, meint Bösch. Der VfGH habe die Wahl aufgehoben, weil durch das vorschriftswidrige Handeln einiger Wahlbehörden Manipulationen nicht ausgeschlossen werden konnten.