Kein Rechtsschutz für Eisenleger nach Insolvenz

Die Vorarlberger Arbeiterkammer verweigert Eisenlegern bei negativen Insolvenzentgelt-Bescheiden den Rechtsschutz. Grund seien die vielen Schwarzarbeiter in der Branche. Die VGKK spricht von systematischem Sozialmissbrauch.

Anträge auf ausständige Gehälter kommen in der Eisenleger-Branche häufig vor, sagt Alois Egender, Insolvenzrechtsexperte bei der Arbeiterkammer. Alleine im heurigen Jahr stellten 17 Eisenleger Forderungen in Höhe von mehr als 62.000 Euro an den Insolvenzentgeltfonds. Wird ein Antrag abgelehnt, gibt es allerdings keine Vertretung mehr.

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Streit um Rechtsschutz

Die Arbeiterkammer hat einem Eisenleger den Rechtsschutz nach der Insolvenz seines Arbeitgebers verweigert. Es ist nicht der einzige Fall dieser Art.

Grund ist, dass viele Eisenleger in Wirklichkeit Schwarzarbeiter sind. In der Vergangenheit seien daher nicht immer hundertprozentig richtige Angaben gemacht worden, so Egender. Grundsätzlich gelte, dass man Eisenleger sehr wohl vertrete, aber: „Wenn sachliche Gründe anstehen, werden wir nicht ins Blaue hinein einfach nur noch ablehnende Bescheide vertreten können.“

Arbeitnehmer kämpft um 6.000 Euro

Einer der Betroffenen ist Rasim Delalic. Seit 16 Jahren arbeitet er als Eisenleger auf Baustellen im ganzen Land. Seine Arbeitgeber sind in dieser Zeit immer wieder in Konkurs gegangen. Vor drei Jahren hat sein damaliger Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. Als Delalic, wie schon in früheren Fällen, sein ausständiges Gehalt von 6.000 Euro beim Insolvenzentgeltfonds beantragt hat, wurde dieses Ansuchen abgelehnt.

Der Eisenleger wollte daraufhin das Geld vor Gericht einklagen. Die Arbeiterkammer verweigerte ihm jedoch den Rechtsschutz. Laut Alois Egender gab es Unstimmigkeiten bei den angegebenen Überstunden. Man habe den Fall sachlich geprüft und sei zur der Überzeugung gelangt, dass eine Berufung aussichtslos gewesen wäre.

VGKK spricht von „Insolvenznomaden“

Bei der Vorarlberger Gebietskrankenkasse stößt die Entscheidung, in solchen Fällen keine Rechtsvertretung mehr zu übernehmen, auf Verständnis. Rainer Nagel, Leiter der Melde-, Versicherungs- und Beitrags-Abteilung, spricht von systematischem Sozialmissbrauch in der Eisenleger-Branche.

Oft würden die Firmen ihre Arbeiter anstiften, im Insolvenzfall überhöhte Forderungen zu stellen. „Die Arbeiter wechseln häufig über viele Jahre in kurzen Abständen von einer Scheinfirma zur nächsten, man nennt sie ‚Insolvenznomaden‘.“ Den Schaden hätten dann die Sozialversicherung, der Insolvenzausfallgeldfonds, die Bauarbeiterurlaubs- und Abfertigungskasse und die Finanzverwaltung zu tragen, so Nagel.

Ausfälle im sechsstelligen Bereich

Ausbleibende Sozialabgaben in der Eisenleger-Branche sorgen laut Nagel bei der Gebietskrankenkasse jährlich für große finanzielle Schäden bis in den hohen sechsstelligen Bereich. Deshalb gibt es eine Reihe an Gegenmaßnahmen: Antrittsbesuche, Kontrollen durch die Finanzpolizei, Aufforderung zur Vorlage der Lohnunterlagen, bei Pflichtverletzungen Anzeigen an die Bezirkshauptmannschaften oder Scheinunternehmensmeldungen an die Finanzämter sowie Prüfungen.

Nicht nur die Firmeninhaber können strafrechtlich verfolgt werden, sondern auch die Eisenleger selbst, so Nagel. Zweimal hat Rasim Delalic übrigens vor Gericht die von ihm eingeforderten 6.000 Euro zugesprochen bekommen. Ein endgültiges Urteil steht jedoch noch aus: Das muss nun der Oberste Gerichtshof treffen.