Freundin verprügelt - 3.000 Euro Strafe

Wegen schwerer Körperverletzung ist ein 30-jähriger Mann am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Unterländer hat Mitte Juli seine damalige Lebensgefährtin verprügelt.

Durch mehrere Schläge ins Gesicht und auf den Körper erlitt die 25-Jährige zahlreiche Frakturen und Hämatome im Gesicht, am Kopf, am Hals, an den Armen, am Bauch und beim Knie. Sie wurde nach dem Vorfall ambulant behandelt und verlangte kein Schmerzengeld vom Angeklagten.

Der bereits wegen eines anderen Gewaltdelikts vorbestrafte Mann war voll geständig und beteuerte vor Gericht, dass ihm der Vorfall leidtue. Er sei damals betrunken gewesen und neige bei Alkoholeinfluss zu Aggression.

Urteil rechtskräftig

Der 30-Jährige wurde zu einer Geldstrafe von insgesamt 3.000 Euro verurteilt, ein Drittel davon wurde bedingt nachgesehen. Zudem muss er eine Aggressionstherapie besuchen. Als urteilsmildernd wirkten sich sein Geständnis und seine Reue aus, als erschwerend wurden seine Vorstrafe sowie die Schwere der Tat bewertet, weil beim Opfer schwere Verletzungen entstanden sind. Das Urteil ist rechtskräftig.