Baurechtsverwaltung: „Keine Ziele definiert“

Die gemeinsame Baurechtsverwaltung von Kleingemeinden ist nach Ansicht des Landesrechnungshofes begrüßenswert, sie würde aber mehr System brauchen. Mangels klarer Zielsetzung seien die Erfolge derzeit nicht prüfbar.

Der Landesrechnungshof hat sechs Baurechtsverwaltungen (Großes Walsertal, Lech-Warth-Klostertal, Vorderland, Montafon, Walgau-West und Blumenegg) geprüft. Sie wickeln pro Jahr zwischen 50 und 600 Bauverfahren ab. Diese Verwaltungsgemeinschaften sollen Qualität, Rechtssicherheit und Bürgerservice verbessern und auf lange Sicht auch Kosten senken.

„Kein landesweit einheitliches Korsett“

Das sei nach Bürgermeister-Angaben auch eingetreten, aber objektiv sei es nicht belegbar, so Rechnungshof-Direktorin Brigitte Eggler-Bargehr bei einer Pressekonferenz am Freitag: „Unsere Prüfung hat ergeben, dass wir keine nachprüfbaren Beurteilungen dieser subjektiven Einschätzung geben können.“ Es habe in keiner Baurechtsverwaltung Ziele gegeben, die definiert und konkret messbar wären.

Es müsse daher mehr System hinein in diese Baurechtsverwaltungen, so Eggler-Bargehr. Das sei nicht im Sinne eines landesweit einheitlichen Korsetts zu verstehen, denn dafür seien die regionalen Unterschiede zu groß. Es seien in keiner Baurechtsverwaltung messbare Ziele gesetzt worden, was mit mit den Kooperationen erreichen wolle, so Eggler-Bargehr. Es sollten auch die Leistungen und Kosten transparent dokumentiert werden. Zudem sollten Strukturen für Steuerung und Kontrolle eingerichtet und auch wahrgenommen werden.

„Im Interesse der Gemeinden“

Diese Verbesserungen seien vor allem im Interesse der Gemeinden selbst, sagte Eggler-Bargehr. Denn nach dem Auslaufen der Landeswförderung von zuletzt insgesamt 1,2 Millionen Euro müssen sie die Baurechtsverwaltungen allein finanzieren. Sie seien zudem auch Vorbild für weitere Gemeinde-Kooperationen in anderen Bereichen.

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