Recht auf ein Basiskonto wird begrüßt
Am 18. September ist das neue Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft getreten. Es schafft unter anderem den Rechtsanspruch auf ein eigenes Konto für alle Menschen, die sich rechtmäßig in Österreich aufhalten. Die Kosten sind mit maximal 80 Euro, bei Bedürftigkeit mit höchstens 40 Euro pro Jahr begrenzt.
Das Basiskonto darf keinen Überziehungsrahmen bieten, Onlinebanking, Zahlung mit Bankomatkarte und die Möglichkeit von Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträgen müssen inkludiert sein.
Jahrelange Forderung umgesetzt
Mit dem Recht auf ein Basiskonto sei eine jahrelange Forderung der Arbeiterkammer umgesetzt worden, sagt Konsumentenschützerin Karin Hinteregger von der Arbeiterkammer Vorarlberg. Es sei vor allem für Menschen in beengten finanziellen Situationen sehr wichtig. Ohne Konto sei es etwa schwierig, einen Job zu finden, da viele Unternehmen auf ein Gehaltskonto beharren.
Kopf betont gesellschaftliche Funktion
Zustimmung kommt auch von Peter Kopf von der ifs-Schuldenberatung. Für ihn haben Basiskonten auch eine wichtige gesellschaftliche Funktion: Auch wenn man kein Geld verdiene, bekomme man beispielsweise Unterhaltszahlungen, die Mindestsicherung oder die Pension auf das Konto überwiesen. „Wenn man keines hat, dann stellt sich wirklich die Frage: Wie kann ich am Wirtschaftsleben teilnehmen? Und man muss die Antwort geben: Das geht nicht.“