20-Jähriger handelte im großen Stil mit Kokain

Wegen der Weitergabe von über fünf Kilogramm Kokain und des Handelns mit einem Kilogramm Kokain ist ein 20-Jähriger am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe könnte er mit einer Fußfessel absolvieren.

Grund für das milde Urteil am Landesgerichts Feldkirch ist das umfassende Geständnis des Mannes, ohne dem sich eine Aufklärung des Verbrechens schwierig gestaltet hätte. Zudem gilt er mit 20 Jahren als „Junger Erwachsener“ im Sinne des Strafgesetzbuches - damit sinkt auch die Mindeststrafhöhe.

Richter Gschwentner wies den Angeklagten darauf hin, dass das Handeln mit derartig großen Mengen Kokain normalerweise bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe bedeuten würden, der Angeklagte könne sich daher glücklich schätzen. Weniger als zwei Jahre Freiheitsstrafe wäre laut Gschwentner aber auch nicht möglich gewesen.

In den kriminellen Sog geraten

Hintergrund der Tat ist, dass sich der Mann offenbar mit seinem Vater zerstritten und aus dem Haus geschmissen worden ist. Die beiden späteren Komplizen - sie sind abgetaucht und für die Polizei nicht auffindbar - hätten den 20-Jährigen gelockt, indem sie anboten, dass er bei ihnen wohnen und im Wettlokal mitarbeiten könne.

Plötzlich sei es auch um das Portionieren von Kokain gegangen. Der junge Türke gab an, selbst zwischen 800 und 900 Gramm verkauft zu haben. Die Staatsanwaltschaft hat noch keine Erklärung zum Urteil abgegeben, es ist damit noch nicht rechtskräftig.